Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen ist der Angeklagte vom Landgericht Giessen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.
Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Giessen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschliessende Sicherungsverwahrung an. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt.
Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig.
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Mord und Sicherungsverwahrung plädiert, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint.
14-jährige Ayleen verschwand Ende Juli - eine Woche später wurde ihre Leiche entdeckt
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.
Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messenger-App kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten.
Er hatte immer wieder Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie damit unter Druck gesetzt und auch gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun. Teils schrieb der Mann der Schülerin Hunderte Nachrichten pro Tag. Der Fall gilt auch als Beispiel für das sogenannte Cybergrooming, also die Anbahnung sexualisierter Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.
Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmasslichen Tatablauf verschaffen. Ausserdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.
Gutachter bescheinigt P. hohes Risiko, wieder zu töten
Am 21. Juli 2022 war der Mann den Ermittlern zufolge in den Heimatort des Mädchens in Gottenheim nahe Freiburg gefahren, hatte Ayleen dort abgeholt und sie nach Hessen in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Giessen gebracht. Dort versuchte er, die 14-Jährige zu vergewaltigen und erwürgte sie. Den Leichnam des Mädchens legte er im Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis ab.
Bereits als Jugendlicher im Alter von 14 Jahren war der Mann wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten Kindesmissbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und für rund zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte während des Mordprozesses eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei ihm festgestellt. Zugleich hielt er ihn für voll schuldfähig und sah ein hohes Risiko, dass der 30-Jährige wieder töten könnte. (AFP/dpa/ank)
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