Der zum Leverkusener Bayer-Konzern gehörende US-Saatgutriese Monsanto soll insgesamt 289 Millionen US-Dollar wegen Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Roundup zahlen. Das Unternehmen, gegen das Tausende weitere US-Klagen vorliegen, kündigt Berufung an.

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Die Bayer-Tochter Monsanto ist im ersten Prozess wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat zu hohem Schadenersatz verurteilt worden.

Die Geschworenenjury des zuständigen Gerichts in San Francisco ordnete laut US-Medien nach dreitägigen Beratungen an, dass das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson insgesamt 289 Millionen Dollar (253 Mio Euro) zahlen muss. Monsanto habe nicht ausreichend vor den Risiken seines Produkts gewarnt.

Der 46-jährige Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte Monsantos Roundup für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht. Er warf dem Saatguthersteller vor, die Gefahren des Unkrautvernichters verschwiegen zu haben.

Monsanto will in Berufung gehen

Die Jury sah das genauso und folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klägeranwälte. Monsanto kündigte jedoch umgehend an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Das Unternehmen ist mit Tausenden ähnlichen US-Klagen konfrontiert. Es weist einen Zusammenhang zwischen Krebs und seinen Produkten zurück.

In der Stellungnahme heisst es zwar, Monsanto habe "Mitgefühl mit Herrn Johnson und seiner Familie". Die heutige Entscheidung ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass mehr als 800 wissenschaftliche Studien und Bewertungen – einschliesslich derjenigen der US-Umweltbehörde EPA, der Nationalen Gesundheitsinstitute und anderer Behörden weltweit – den Befund unterstützten, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Man werde das Produkt, welches "seit 40 Jahren sicher in Gebrauch" sei, auch in Zukunft nachdrücklich verteidigen.

Die deutsche Mutter Bayer zeigte sich irritiert über das Urteil. "Das Urteil steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach kein Zusammenhang besteht zwischen dem Einsatz von Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom", sagte ein Bayer-Sprecher am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Als Non-Hodgkin-Lymphome werden mehrere bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems bezeichnet. Der Konzern sei überzeugt, dass Glyphosat "sicher und nicht krebserregend ist". Das hätten auch Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit sowie die jahrzehntelange praktische Erfahrung mit dem Wirkstoff ergeben.

Obwohl es sich nur um einen Einzelfall und keine Sammelklage handelte, ist der Prozessausgang für Bayer und Monsanto brisant, da es die erste Gerichtsentscheidung überhaupt ist und sie wegweisend für die zahlreichen anderen Verfahren sein könnte.

Der jetzige Fall war zuerst verhandelt worden, weil Kläger Johnson bereits im Sterben liegt und deshalb in Kalifornien Anrecht auf einen schnelleren Prozessbeginn hatte. Johnson hatte vor seiner Krebserkrankung als Platzwart für das kalifornische Schulsystem gearbeitet und dort regelmässig mit Monsantos Unkrautvernichtern hantiert.

Monsanto steht vor Klagelawine

Für das erst vor kurzem für rund 63 Milliarden Dollar vom Dax-Riesen Bayer übernommene US-Unternehmen ist das Urteil erst der Auftakt - Monsanto steht in den USA vor einer regelrechten Klagelawine. So machte der US-Richter Vince Chhabria, bei dem Hunderte Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern zu einem Sammelverfahren gebündelt sind, erst im Juli den Weg für einen weiteren Prozess frei.

Chhabria betonte zwar, dass die Beweislage vermutlich nicht eindeutig genug sei, um den klaren Schluss zuzulassen, dass Glyphosat Krebs verursache. Dennoch hätten die Kläger die Chance auf einen Prozess verdient.

Tatsächlich ist die Frage, ob Monsantos Verkaufsschlager Roundup zu Krebs führen kann, hoch umstritten. Trotz der zahlreichen vom Unternehmen zitierten Studien, stufte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. (ms/dpa)

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