Keine vorzeitige Entlassung für Josef Fritzl - der Inzest-Täter aus Österreich bleibt weiterhin im Gefängnis. Das entschied das Landgericht am Donnerstag.

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Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft. Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied am Donnerstag, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte.

Allerdings soll der Häftling vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden. Dieser Beschluss ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.

Lebenslange Haftstrafe für Fritzl

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Seitdem sitzt der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Massnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald.

Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen. (dpa/lag)

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