Die zehnjährige Stephanie aus Thüringen ist vor 27 Jahren ermordet worden. Das Landgericht Gera hat jetzt einen 66-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Vor 27 Jahren ist die zehnjährige Stephanie aus Thüringen umgebracht worden. Das Landgericht Gera hat am Freitag jetzt einen 66-jährigen Kraftfahrer verurteilt. Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im August 1991 in Weimar entführt und später missbraucht hat. Schliesslich habe er das Kind von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 bei Hermsdorf 48 Meter tief in den Tod gestürzt.
Der Angeklagte hatte die Entführung zwar eingeräumt. Von dem geplanten Missbrauch hatte er aber abgesehen. Er bestritt zudem, das Mädchen absichtlich von der Brücke gestossen und so getötet zu haben.
Angeklagter einschlägig vorbestraft
Das Gericht ging allerdings von Mord aus und folgte mit seinem Spruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert.
Dass es in der Sache überhaupt zu einer Anklage und einem Prozess kam, ist der Arbeit der Sonderkommission "Altfälle" der Kripo in Jena zu verdanken. In akribischer Kleinstarbeit wurden Gerichts- und Polizeiakten zusammengeführt, um Ähnlichkeiten mit anderen Kindesentführungen und Missbrauchsfällen zu entdecken.
Da der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und seine Vorgehensweise mit dem Fall Stephanie vergleichbar war, wurde er im März diesen Jahres in Berlin festgenommen.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt. Bei Gesprächen mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft sei ihm deutlich geworden, dass dieser mit Blick auf seine früheren Straftaten keine Reue gezeigt oder ein Schuldbewusstsein entwickelt habe, so der Gutachter. Vielmehr habe er sich oft als Opfer dargestellt. (ff/dpa)
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