Stephan E. steht weiter in Verdacht den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet zu haben. Ein neues molekularbiologisches Gutachten vertieft die bisherige Beweislage.
Im Mordfall Lübcke erhärtet ein neues molekularbiologisches Gutachten den Verdacht gegen den mutmasslichen Täter Stephan E. Die Ergebnisse des Gutachtens vertieften die bisherige Beweislage, heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Demnach ordneten die Karlsruher Richter bereits am 28. April die Fortdauer der Untersuchungshaft an. (Az. AK 11/20). Einen Tag später, am 29. April, hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen den 46-Jährigen erhoben.
Stephan E. soll Walter Lübcke getötet haben
E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019 nachts auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss getötet haben, weil dieser sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte. Mitangeklagt ist sein Bekannter Markus H.
Der 44 Jahre alte Rechtsextremist soll zwar nichts von dem konkreten Anschlagsplan gewusst haben. Er habe aber grundsätzlich mit einer solchen Tat rechnen müssen und E. Zuspruch und Sicherheit vermittelt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm deshalb Beihilfe zum Mord vor.
Stephan E. beschuldigt Markus H., den Schuss abgegeben zu haben - aus Versehen
E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht ebenfalls bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den Schuss abgegeben habe - aber aus Versehen.
Die Ermittler glauben das nicht. Aus dem BGH-Beschluss geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft die neue Aussage durch weitere Ermittlungen auf Plausibilität überprüft hat.
So sei der frühere Verteidiger vernommen worden, dem E. vorwirft, ihn zu einem ersten Geständnis gedrängt zu haben. Ausserdem habe eine erneute Tatortsimulation stattgefunden. Auch seien eine Wärmebildkamera und eine sogenannte Dashcam ausgewertet worden. © dpa
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