Wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

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Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna hat das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch das Urteil in dem Mordprozess verkündet: Der irakische Flüchtling Ali B. erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Vorzeitige Entlassung quasi ausgeschlossen

Die Richter stellten in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Susanna in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. Die Leiche des Mädchens aus Mainz war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden von Susanna waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestossen.

Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich Ali B. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt. Im kurdisch kontrollierten Nordirak wurde er jedoch wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Ali B. in weiterem Fall angeklagt

Der 22-Jährige hatte vor Gericht gestanden, Susanna getötet zu haben. Die Vergewaltigung, der er ebenfalls angeklagt war, bestritt er. Die Mutter von Susanna hat er während der Verhandlung um Entschuldigung für die grausame Tat gebeten.

Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage hatten dem irakischen Flüchtling vorgeworfen, Susanna erwürgt zu haben, um die Vergewaltigung zu verdecken. Er habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

In einem weiteren Prozess muss sich der Iraker wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Angehörige Auge in Auge mit dem Täter

Die Opferschutzorganisation Weisser Ring zeigte sich mit dem Prozessverlauf aus Sicht der Angehörigen des getöteten Mädchens zufrieden. Die Familie von Susanna sei bereits vor der Verhandlung von Mitarbeitern des Weissen Rings eng betreut worden, sagte Rudolf-Lothar Glas aus Wiesbaden.

Die Angehörigen seien stets informiert gewesen über den Stand der Ermittlungen und die Vorgänge bei Gericht. Die Zusammenarbeit habe sehr gut funktioniert. "Dem mutmasslichen Täter gegenüberzusitzen, war dennoch eine schwere Belastung", betonte der Vertreter der Opferschutzorganisation. Die Familie der getöteten Susanna ist als Nebenkläger vor Gericht vertreten. (dpa/mcf)


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