Gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Susanna wurde ein weiterer Haftbefehl beantragt. Ali B. wird vorgeworfen, eine Elfjährige zwei Mal vergewaltigt zu haben.
Der mutmassliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz soll zweimal auch eine Elfjährige vergewaltigt haben. Wie die Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, soll Ali B. das Mädchen einmal im März in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt haben und ein zweites Mal im Mai.
Bei der zweiten Tat soll ein nach derzeitigem Ermittlungsstand 14 Jahre alter Junge dabei gewesen sein, der im Mordfall Susanna bisher als 13-jähriger Zeuge geführt worden sei.
Auch Susanna soll vergewaltigt worden sein. Ihre Leiche war Anfang Juni gefunden worden. Über die neuen Vorwürfe hatte zuvor der "Wiesbadener Kurier" berichtet.
Ali B. gestand Mord an Susanna
Der 14-Jährige aus Afghanistan sitzt nun ebenso wie der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft. Der junge Afghane soll das elfjährige Mädchen ebenfalls zweimal vergewaltigt haben.
Bei dem Opfer hatte die Polizei zunächst angegeben, es handele sich um ein Flüchtlingsmädchen, dies aber später korrigiert und mitgeteilt, dass die Elfjährige die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Gegen Ali B., der bereits in Haft sitzt, wurde der Staatsanwaltschaft zufolge ein weiterer Haftbefehl wegen zweifacher Vergewaltigung beantragt.
Der 21-jährige Flüchtling aus dem Irak hatte die Vergewaltigung Susannas bestritten, aber gestanden, sie umgebracht zu haben.
In Deutschland sind sexuelle Handlungen an oder mit einem Kind unter 14 Jahren ohne Ausnahme verboten und gelten als Missbrauch. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zehn Jahre Gefängnis vor.
Dabei muss es nicht unbedingt zum Geschlechtsverkehr kommen. Freiwilliger Sex unter Minderjährigen ist erst ab einem Alter von 14 Jahren straffrei. Als Vergewaltigung wertet das Strafrecht das Eindringen in den Körper.
Niedersachsen fordert schärfere Identitätskontrollen an Flughäfen
Der abgelehnte Asylbewerber Ali B. soll die 14 Jahre alte Schülerin Susanna aus Mainz am 22. Mai in Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt und ermordet haben. Der 14-jährige Afghane hatte den entscheidenden Hinweis auf den Verdächtigen gegeben, er lebte ebenfalls in der Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft.
Bei ihm waren die Ermittler zunächst davon ausgegangen, dass er 13 Jahre alt ist. Damit wäre er strafunmündig gewesen.
Im Fall der Elfjährigen war eine Beteiligung von Ali B. zunächst unklar gewesen, da das Mädchen als Täter vorerst nur den Namen Ali genannt hatte. Nun gebe es neue Ermittlungserkenntnisse, erklärte die Staatsanwaltschaft, ohne Details zu nennen.
Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörde war der Hinweis auf die Vergewaltigungsvorwürfe erst Wochen später von den Eltern des Mädchens gekommen. Das Opfer selbst habe zunächst keine Angaben gemacht, hiess es noch am 11. Juni.
Als die Leiche Susannas gefunden wurde, war Ali B. mit seiner Familie bereits in den Nordirak ausgereist. Dort wurde er von den kurdischen Regionalbehörden gefasst und dann der deutschen Bundespolizei übergeben.
Das Land Niedersachsen setzt sich als Konsequenz aus der Flucht des Irakers für schärfere Identitätskontrollen an Flughäfen ein. Ali B. war trotz Unstimmigkeiten bei den Namen auf Flugtickets und Ausreisepapieren ausgereist.
Im Bundesrat wolle Niedersachsen daher nun an diesem Freitag einen Änderungsentwurf für das Luftsicherheitsgesetz einbringen, kündigte Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) an. Künftig soll demnach die Bundespolizei Flugticket und Ausreisepapiere abgleichen.
Bei seiner Ausreise war Ali B. nach Polizeiangaben noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und durfte Deutschland verlassen. Es ist unklar, ob er bei einer genaueren Kontrolle hätte ausreisen dürfen oder nicht. (ff/dpa)
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