Ein Münchner hat sich beim Russischen Roulette mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

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Beim Russischen Roulette mit einer Pistole hat sich ein Münchner ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen. Das halbierte Stäbchen sei durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn eingedrungen, heisst es in einer Entscheidung des Amtsgerichts München, die am Montag veröffentlicht wurde.

Der schwer verletzte Mann wurde operiert. Nun leide er immer noch unter Schwindelattacken. Die Tat erklärte der 34-Jährige vor Gericht mit seiner Drogensucht.

Die Sache sei ihm aber eine Lehre gewesen und er konsumiere inzwischen keine Drogen mehr. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro - wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe (Az.: 1116 Ds 117 Js 217523/17)

Mann fand Revolver in einer Mülltonne

Laut rechtskräftigem Urteil hatte der Mann den geladenen Revolver in einer Mülltonne gefunden. Er und ein Freund hätten die scharfen Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in eine Kammer eingesetzt.

Anschliessend hätten sie die Trommel immer wieder gedreht und so getan, als würden sie abdrücken. Später ging der Freund nach Hause. Der 34-Jährige machte weiter und kontrollierte laut Urteil, in welcher Kammer das Wattestäbchen sass.

Als er zum Schluss kam, dass keine Gefahr drohte, drückte er ab. Allerdings unterlief ihm dabei ein Fehler: Er habe sich in der Drehrichtung der Trommel vertan, heisst es in der Entscheidung. (ff/dpa)

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