- Der mutmassliche IS-Deutschland-Chef Abu Walaa muss für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis.
- Das Gericht befand den 37-Jährigen wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" für schuldig.
- Abu Walaa soll unter anderem auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben.
Das Oberlandesgericht Celle hat den mutmasslichen Deutschland-Chef der Terrormiliz "Islamischer Staat" zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig.
Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.
Bundesanwaltschaft hatte elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert
Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen.
Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.
Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.
V-Mann "Murat" war bei Treffen dabei
Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmässig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete.
Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.
Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Grossen und Ganzen für nicht nachweisbar. (dpa/dh)
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