Geri Müllers ehemalige Chat-Partnerin akzeptiert ihre Strafe wegen Beschimpfung und übler Nachrede. In drei weiteren Fällen laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch.

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In der Nackt-Selfie-Affäre um den ehemaligen Grünen-Politiker Geri Müller hat dessen frühere Chat-Partnerin ihren Rekurs zurückgezogen. Sie akzeptiert damit die Strafe der Staatsanwaltschaft Bern, wie aus einem Schreiben ihres Anwalts an die Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Die Frau war wegen Beschimpfung, übler Nachrede, versuchter Nötigung, Urkundenfälschung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen per Strafbefehl verurteilt worden. Sie sollte eine Busse von 1.800 Franken sowie eine Geldstrafe von 9.000 Franken zahlen.

Dazu kommen nun die Anwaltskosten von fast 16.300 Franken und die Verfahrenskosten von über 8.000 Franken, wie das Schweizer Fernsehen (SRF) meldet.

Gerigate kam 2014 ans Licht

Bekannt geworden war die Affäre im August 2014: Müller, damals Badener Stadtammann und Nationalrat, hatte von seinem Büro aus einer Bekannten Nacktbilder von sich geschickt. Als erstes berichtete die "Schweiz am Sonntag" darüber.

Später soll Müller die Frau aufgefordert haben, die Bilder zu löschen. Sie zeichnete das Gespräch ohne Müllers Wissen auf - Ausschnitte landeten in mehreren Schweizer Medien.

Müller erstattete Anzeige gegen die Frau. Diese wurde wegen der illegalen Erstellung und Verbreitung von Tonaufnahmen auf den Chefredaktor der "Schweiz am Sonntag" sowie zwei weitere Beschuldige ausgeweitet. Die Ermittlungsverfahren in diesen Fällen sind noch hängig. (ank)

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