Familien sind der Ort der Erziehung. Ausgerechnet dort erlaubt ein Oberlandesgericht per Urteil Beleidigungen. Konkret geht es um einen Streitfall zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter.
In Chats unter Familienmitgliedern dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss.
Schwiegersohn scheitert mit Klage gegen seine Schwiegermutter
Mit dieser Begründung der Familie als "beleidigungsfreie Sphäre" hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Klage eines Mannes gegen seine Schwiegermutter zurückgewiesen.
Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe, berichtete eine Gerichtssprecherin am Mittwoch über den Fall (AZ 16 W 54/18).
Vorangegangen war ein heftiger Ehestreit im Jahr 2016. Damals hatte die Frau des Klägers ihrer Mutter ein Handy-Video zur Aufbewahrung gegeben, auf dem der Mann seinen Sohn geschubst haben soll, um ihn zum schnelleren Gehen zu bewegen.
"Misshandlungen" per WhatsApp versendet
Diese stellte daraufhin nicht nur Strafanzeige gegen den Schwiegersohn, sondern verschickte das "Protokoll der Misshandlungen" per WhatsApp-Chat auch an ihre eigene Mutter und an ihre Schwester. Der Mann wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Schwiegermutter diese Behauptungen nicht länger wiederholen darf.
Wie schon zuvor das Landgericht stufte aber auch das OLG den engsten Familienkreis als "persönlichen Freiraum" ein, in dem man sich frei aussprechen könne. Daher seien auch Äusserungen, die ausserhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt.
Trotz Gerichtstermins keine Scheidung
Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, hat offenbar zumindest die Kernfamilie keinen langfristigen Schaden genommen: Der Kläger und seine Frau sind laut Gericht "weiterhin verheiratet". © dpa
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