Auch fünf Tage nach der Entwaffnung von Polizisten im baden-württembergischen Oppenau läuft die Suche nach dem mutmasslich hochgefährlichen Yves R.weiter auf Hochtouren. Nun hat die Polizei an den Flüchtigen appelliert, Kontakt mit ihr aufzunehmen.
Der Offenburger Polizeipräsident Reinhard Renter hat am Freitag an den flüchtigen 31-jährigen Yves R. appelliert, Kontakt mit seinen Beamten aufzunehmen.
"Ich bitte ihn inständig, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sollte er noch über Kommunikationsmittel verfügen, soll er uns anrufen", sagte Renter. Das könne auch über Freunde oder die Familie geschehen. Wie Renter betonte sei man nicht auf eine "Konfrontation aus". Die Ermittler gehen weiter davon aus, dass sich der Mann im Wald bei Oppenau im Schwarzwald aufhält. Da der Ort nicht abgeriegelt oder umstellt sei, könne der Mann problemlos zu Kontaktpersonen gelangen.
Oppenau im Schwarzwald: Flüchtigem drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis
Auch nach fünftägiger Suche fehlte am Freitag jede Spur von Yves R., der ohne festen Wohnsitz ist. R.war am Sonntag von der Polizei in einer Hütte, zu der er sich unerlaubt Zugang verschafft hatte, kontrolliert worden.
Währenddessen habe er plötzlich eine Schusswaffe gezogen und die Beamten dazu gezwungen, ihre Waffen auf den Boden zu legen. Anschliessend nahm er die Dienstwaffen der Polizisten an sich und flüchtete in den Wald.
R. wird besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Im Falle einer Festnahme droht dem 31-Jährigen deshalb eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.
Wie Polizeipräsident Renter erklärte, könne ein "aktives, positives Verhalten" von R. aber zu einem milderen Urteil führen.
Yves R. ist vorbestraft
Der 31-Jährige ist laut Justizangaben als Jugendlicher unter anderem bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Er habe im Alter von 15 Jahren das Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben so verändert, dass die Aufschrift die Worte "Juden weg" enthielt, teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Donnerstag mit.
Ausserdem sei während des Aufenthalts in dem Jugendwerk eine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck gekommen, unter anderem durch Verwendung von Hakenkreuzen und SS-Symbolen sowie judenfeindliche Äusserungen.
Die Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung wurde nach einer Phase erlassen, in der er sich nichts hatte zuschulden kommen lassen. Danach habe es keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten mehr gegeben.
Zudem war R. 2010 wegen schwerer Körperverletzung zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte mit einer Armbrust auf eine Bekannte geschossen. (dpa/thp)
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