Umweltschützer haben einen überraschenden Erfolg im Kampf gegen die Rodung des Hambacher Forsts erzielt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Pläne des Energiekonzerns RWE vorerst gestoppt. Es dürften keine vollendeten Tatsachen durch eine Rodung geschaffen werden, argumentierten die Richter.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst bei Köln verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.
Der Energiekonzern RWE ist Eigentümer des Waldstücks und will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte der verbliebenen alten Bäume fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.
Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse.
Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Daher müsse die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine "vollendeten, nicht rückgängig zu machenden Tatsachen geschaffen" würden, teilte das Gericht mit.
Hofreiter: "Nicht der Zeitpunkt zum Roden"
Umweltschutzorganisationen haben sich erfreut über den Rodungsstopp geäussert. "Das ist ein grosser Erfolg unserer langjährigen juristischen Bemühungen und ist wirklich eine Zäsur hier in Nordrhein-Westfalen", sagte etwa der Geschäftsführer des BUND Nordrhein-Westfalen, Dirk Jansen, bei einer Pressekonferenz in Köln. "Wir sind sehr froh."
Auch Grünen-Fraktionschef
RWE hält Rodung für "zwingend erforderlich"
Der Energiekonzern RWE will in den nächsten Monaten gut 100 der bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für "zwingend erforderlich".
Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken infrage stellen. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März.
RWE geht von Stopp bis 2020 aus
Inzwischen geht der Energiekonzern nach dem Gerichtsurteil aus Münster von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus.
Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschliessend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen am Freitag. Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten.
Der früher einmal 4.100 Hektar grosse Wald mit Jahrhunderte alten Buchen und Eichen liegt am wohl grössten europäischen Braunkohle-Tagebau Hambach zwischen Aachen und Köln. Er gilt mittlerweile als Symbol für den Widerstand gegen die Braunkohle-Verstromung und für den Klimaschutz.
Klimaaktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert. Immer wieder wurden RWE-Mitarbeiter und Polizisten von Vermummten mit Molotow-Cocktails und durch Zwillenbeschuss angegriffen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte den Kreis Düren und die Stadt Kerpen angewiesen, die im Wald errichteten Baumhäuser von Rodungsgegnern aus Sicherheitsgründen zu räumen. Die Polizei hatte am vergangenen Dienstag das letzte Baumhaus entfernt. (jwo/mgb/dpa/afp)
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