Vor fast 20 Jahren wurde die kleine Johanna ermordet. Nun hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmasslichen Mörder gefordert.
Fast 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der kleinen Johanna hat die Staatsanwaltschaft für den mutmasslichen Mörder eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Der Angeklagte habe sich in "ganz besonders egoistischer Weise über den Lebensanspruch" des Mädchens hinweggesetzt, sagte der Anklagevertreter am Freitag vor dem Landgericht Giessen.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll das Gericht auch eine besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Haftentlassung in den allermeisten Fällen ausschliessen würde.
Der 42 Jahre alte Angeklagte soll 1999 die damals achtjährige Johanna aus Ranstadt (Wetteraukreis) entführt haben, um sie zu missbrauchen. Die Anklage geht davon aus, dass das Kind erstickte. Der Angeklagte räumt die Entführung ein, stellt den Tod des Kindes aber als Unfall dar. (ff/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.