Trotz Aufforderung soll eine Tatverdächtige in einem Münchner Penny-Markt ihr Messer nicht weggesteckt haben. Schliesslich schiessen die Polizisten – viermal. Die Frau stirbt. Nun ermittelt das bayerische Landeskriminalamt, ob der Einsatz der Schusswaffen gerechtfertigt war.
Die Frau, die am Montagabend durch Schüsse der Polizei in einem Penny-Markt in München getötet wurde, war wohl psychisch krank. Die 31-Jährige sei schon vorher mehrfach auffällig geworden und dreimal von der Polizei in einer Psychiatrie untergebracht worden, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums München, Andreas Franken.
Wie der "Spiegel" berichtet, soll sie mehrfach wegen Körperverletzung und Aggressionsproblemen angezeigt worden sein. Polizeibekannt sei die Münchnerin auch wegen Betäubungsmitteldelikten gewesen. Ob sie auch bei den Schüssen am Montagabend unter Drogeneinfluss stand, war zunächst unklar. Die Leiche der Frau wurde am Dienstag obduziert.
Laut "Süddeutscher Zeitung" räumte Polizeisprecher Franken ein, dass den eingesetzten Beamten der psychische Hintergrund der getöteten Frau vorab nicht bekannt gewesen sei. Anders als Spezialkommandos sei das Team auch nicht mit spezieller Ausrüstung wie Kettenhemden oder Elektroschockern auf einen solchen Einsatz vorbereitet gewesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Bayern soll nun sogenannte Taser auch für die Besatzung von Streifenwagen fordern.
Polizei schoss viermal – und traf mehrfach
Die Tatverdächtige soll die Einsatzkräfte – vier männliche Polizeibeamte – am Montagabend in einem Supermarkt im Münchner Stadtteil Sendling mit einem kleineren Küchenmesser bedroht haben, das sie bei sich getragen hatte. Zwei Polizisten machten laut den Ermittlern von der Schusswaffe Gebrauch und gaben insgesamt vier Schüsse ab. Die Verdächtige wurde mehrmals getroffen und starb noch am Einsatzort. Wie viele Schüsse genau die Frau trafen, teilte die Polizei zunächst nicht mit.
LKA und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Schusswaffengebrauchs
Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft ermitteln jetzt, ob der Schusswaffengebrauch rechtmässig war. Das sei in einem Fall wie diesem Standard, sagte der LKA-Sprecher. Der Einsatz von Schusswaffen ist im bayerischen Polizeigesetz geregelt. Laut Paragraf 84 dürfen solche Waffen verwendet werden, um beispielsweise "Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren" oder die Fortführung eines Verbrechens mit Schusswaffe oder Sprengstoff zu verhindern. Die Ermittler des LKA müssen nun überprüfen, ob die Schüsse rechtmässig waren.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen die 31-Jährige übernommen. Dazu seien bereits Zeugen befragt und Videoaufzeichnungen gesichert worden. Die "Süddeutsche Zeitung" zitiert einen Anwohner, der die Kunden bei der Flucht aus dem Laden beobachtete: "Die Leute waren im Schock, einige weinten."
Eine Zeugin hatte die Polizei am Montag gerufen. Diese hatte angegeben, eine Körperverletzung am Goetheplatz beobachtet zu haben und sei einer Verdächtigen in die U-Bahn gefolgt. Um was für ein Körperverletzungsdelikt es sich dabei gehandelt hat, wird laut einem Polizeisprecher noch ermittelt. Allerdings soll es wohl um eine Auseinandersetzung zwischen der 31-Jährigen und einem Mann gegangen sein.
Die Zeugin führte die Beamten demnach zu dem Supermarkt. Dort soll die 31-Jährige unvermittelt ein Messer gezogen und die Einsatzkräfte damit "in einem Abstand von wenigen Metern" bedroht haben, wie es in der Mitteilung der Polizei hiess. Auf die Aufforderung, das Messer wegzulegen, habe die Frau nicht reagiert. Die Beamten setzten als Folge dessen Pfefferspray ein und griffen schliesslich zur Waffe. "Es war ein sehr kurzer Zeitraum, es war ein sehr dynamischer Ablauf", sagte Polizeisprecher Franken. (dpa/bearbeitet von ras)
Verwendete Quellen
- Material der dpa
- polizei.bayern.de: Medieninformation der Polizei München vom 20.08.2024
- sueddeutsche.de: Polizei erschiesst Frau in Supermarkt – was bisher bekannt ist
- spiegel.de: Polizisten töten Frau in Penny-Markt – LKA prüft Vorfall
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