Nach dem Unfalltod seiner Kollegin ist ein Polizist am Freitag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Saarbrücken zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 35-Jährige müsse zudem 3500 Euro an einen Kinderhospizdienst zahlen, teilte die Sprecherin des Gerichts nach der Urteilsverkündung mit. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate auf Bewährung ohne Auflagen gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist im Februar 2019 bei einer Einsatzfahrt den Streifenwagen, in dem die 22-Jährige als Beifahrerin sass, so stark beschleunigt hatte, dass es zu dem tödlichen Verkehrsunfall in Saarbrücken-Güdingen kam. Nach einem Gutachten war der Mann mit 152 Stundenkilometern unterwegs - anstelle der zulässigen 50 km/h. Der Tod der Polizistin sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Polizist zeigte sich geständig
Das Polizeiauto war in einem Kreisverkehr von der Strasse abgekommen und gegen eine Laterne geprallt. Die Frau starb noch am Unfallort, der Fahrer wurde schwer verletzt. Die beiden Polizisten waren zu einem Zeugen unterwegs, der einen "total betrunkenen Mann" am Steuer gemeldet hatte. Dieser stellte sich später der Polizei.
Hinweise auf technische Mängel am Polizeiauto gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht. Der Polizist hatte sich im bereits im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten zwar den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt, die Nebenklage habe aber noch keine Erklärung abgegeben. Die Bewährungszeit beträgt nach dem Richterspruch drei Jahre. © dpa
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