• Ernst August von Hannover muss sich im März vor einem Landgericht in Österreich verantworten.
  • Dem Welfenprinz werden unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen.
  • Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Haft.

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Welfenprinz Ernst August von Hannover muss sich nach Justizangaben am 23. März vor dem Landgericht Wels in Österreich verantworten.

Ihm wird laut Gericht vom Donnerstag "das Begehen einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung" vorgeworfen. Der Verdacht lautet unter anderem auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Nötigung.

Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Haft

Der Strafrahmen beträgt dem Gericht zufolge bis zu drei Jahren Haft. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Ernst August, der ein Anwesen in Österreich besitzt, soll 2020 bei drei Vorfällen eine Polizeibeamtin bedroht, einen Beamten leicht verletzt und ein Ehepaar unter Drohungen zum Verlassen eines Gebäudes aufgefordert haben. Seine Anwaltskanzlei wollte sich auf Anfrage nicht äussern.

Für den Prozess seien mehrere Zeugen und ein Sachverständiger geladen, teilte eine Gerichtssprecherin weiter mit. Bisher sei nur ein Verhandlungstag terminiert. Es bleibe abzuwarten, ob ein weiterer Termin folgen müsse. (jwo/dpa)  © dpa

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