Alexander Zverev kann sich bei den French Open nun voll auf sein Halbfinal-Duell mit dem Norweger Casper Ruud konzentrieren. Der Gerichtsprozess gegen ihn wird eingestellt. Es bleiben jedoch viele Fragen offen.
Der Strafprozess gegen den deutschen Tennisprofi
Eine Verurteilung gab es nicht. Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Staatsanwaltschaft, Verteidigung von Zverev und seine Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht.
Das Gericht hatte im Oktober 2023 zunächst ohne Prozess einen Strafbefehl gegen Zverev wegen Körperverletzung verhängt. Demnach sollte er eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5.000 Euro) zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall verhandelt. Zverev erschien selbst nicht vor Gericht. Er spielt derzeit beim zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Paris und steht dort im Halbfinale gegen den Norweger Casper Ruud.
Aussergerichtlich gelingt eine Einigung
Richterin Barbara Lüders sagte, es habe in den letzten Tagen aussergerichtliche Gespräche zwischen den Verteidigern von Zverev und den Anwälten von seiner Ex-Freundin
Lüders fügte hinzu: "Auch im Sinne einer gemeinsamen Sorge für das Kind." Dazu hätten beide Seiten eine Vereinbarung unterzeichnet, die aber nicht Gegenstand des Prozesses gewesen sei.
Sie begrüsse die Einigung, weil sonst beide Seiten durch die gerichtliche Auseinandersetzung nachhaltig in ihrem Ruf beschädigt und persönlich belastet werden könnten, so die Richterin. "Man kann sich das ja vorstellen, wie das hier weitergegangen wäre." Die Staatsanwaltschaft habe dann zugestimmt, das Strafverfahren nicht mehr weiter voranzutreiben. Zverev muss als Auflage 150.000 Euro an die Justizkasse und 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Eine Gerichtssprecherin sagte über den Vorwurf der Körperverletzung: "Es ist offen, was passiert ist."
Lesen Sie auch
Die Ex-Freundin Patea hatte am 3. Juni zweieinhalb Stunden als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und sich dann krankgemeldet. Am ersten Prozesstag vor einer Woche hatten die Verteidiger von Zverev ihr vorgeworfen, die Beschuldigungen über eine Körperverletzung erfunden zu haben. Pateas Anwältin sprach daraufhin von einer Kampagne gegen ihre Mandantin, mit der man ihre Glaubwürdigkeit erschüttern und sie psychisch unter Druck setzen wolle. (dpa/hau)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.