Ein 45-jähriger Zürcher muss sich wegen Facebook-Likes vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Es ist landesweit der erste Fall, bei dem ein Like zu einer Anklage führt.

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Ein Streit innerhalb der Veganer- und Tierschutzszene hat für einen 45-jähriger Zürcher zu einem Strafverfahren wegen übler Nachrede geführt. Der Streit drehte sich um den Verein gegen Tierfabriken (VgT) von Erwin Kessler, wie der "Tagesanzeiger" berichtet.

Kessler kritisierte das Schächten unter anderem auf der Plattform "Indyvegan", woraufhin ihm Antisemitismus und Rassismus vorgeworfen wurden. Dabei wurde auch behauptet, Kessler habe Kontakt zu Holocaust-Leugnern und Neonazis.

Anklage wegen Kritik an Erwin Kessler

Der Beschuldigte ist Veganer und drückte bei acht Einträgen der Gruppen "Tier-im-fokus.ch" und "Vegan in Zürich und Umgebung" den Gefällt-Mir-Button und kommentierte auch einen Eintrag. Alle Einträge, die der 45-Jährige markierte, enthielten Kritik an Erwin Kessler.

Die Beiträge wurden zwischen Juli 2015 und März 2016 geliked.

Erwin Kessler und der VgT stellten deshalb Strafanzeige wegen übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft klagte den 45-Jährigen schliesslich an. Am Montag hätte der Fall vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich verhandelt werden sollen, wurde aber verschoben.

Dem Mann drohen eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken sowie Busse von 1.000 Franken. Auch soll er die Untersuchungskosten von knapp 3.000 Franken bezahlen. Nebenihm wurden noch ein gutes Dutzend weiterer Personen in rund 40 Verfahren angeklagt.

Als Grund für die Anklage sagte die Staatsanwältin gegenüber dem "Tagesanzeiger", dass der Beschuldigte durch das Drücken des Gefällt-Mir-Buttons die Beiträge weiterverbreitet habe und so einer Vielzahl von weiteren Personen ersichtlich machte. (arg)

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