Die Staatsanwaltschaft will, dass andere Richterinnen und Richter über den Fall des Maddie-Verdächtigen entscheiden. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben. Dagegen will die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.
Im Braunschweiger Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wegen anderer Taten befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass die drei Berufsrichter befangen sein könnten. Sie stellte darum nach eigenen Angaben und Gerichtsangaben vom Freitag ein Ablehnungsgesuch. Sie will, dass andere Richterinnen und Richter am Landgericht der niedersächsischen Stadt in dem Fall entscheiden.
Am Mittwoch erklärte das Gericht, dass gegen den Angeklagten wegen der angeklagten Sexualstraftaten kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Es hob den Haftbefehl gegen Christian B. auf. Der aufgrund einer anderen Verurteilung in Strafhaft sitzende B. bleibt aber weiterhin im Gefängnis.
B. steht seit Februar in Braunschweig vor Gericht. Er soll der Anklage zufolge bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt haben. Ausserdem soll er an einem Strand und auf einem Spielplatz an sich selbst sexuelle Handlungen vor zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen vorgenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als sexuellen Missbrauch wertet. Sämtliche Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.
Haftbefehl aufgehoben: Staatsanwaltschaft will Beschwerde einlegen
Die Verteidigung meldete hingegen massive Zweifel an der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen an. Auf ihren Antrag hin hob das Landgericht den diesbezüglichen Haftbefehl auf.
Die Staatsanwaltschaft befürchtet nun, dass die Strafkammer sich schon eine abschliessende Meinung zur Schuldfrage gebildet habe, die durch die noch ausstehende Beweisaufnahme nicht mehr zu erschüttern sei. Gegen den Beschluss vom Mittwoch, mit dem der Haftbefehl aufgehoben wurde, will die Staatsanwaltschaft ausserdem Beschwerde einlegen.
Sollte der Antrag zulässig sein, werde die zuständige Vertreterkammer über die Frage der Befangenheit entscheiden, erklärte das Gericht. Das solle bis zum nächsten Verhandlungstag am 5. August passieren.
Fall Maddie ungeklärt
Deutschen Ermittlern zufolge hatte sich B. früher regelmässig an der Algarve in Portugal aufgehalten, um dort Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang aber nicht. Maddie war verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend assen. Trotz grossangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar. (AFP/tas)
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