Der Prozess um Markus W. hält die Schweiz in Atem: Laut psychiatrischem Gutachter soll die Rückfallgefahr des Serienvergewaltigers "markant erhöht" sein. Er selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe der Anklage und der vor Gericht befragten weiblichen Opfer. Am Mittwoch werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten.

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Seit Dienstagmorgen steht Markus W. in Basel vor Gericht. Ihm wird mehrfache sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Doch der bereits vorbestrafte Sextäter will offenbar nichts von den Taten wissen, die ihm in der Anklageschrift vorgeworfen werden. Wie "Blick.ch" berichtet, soll W. einige Vorwürfe als "erfunden" abgetan haben. Auch andere Medien berichten, dass der Angeklagte die Missbrauchsvorwürfe gegen sich selbst bisher zurückweist.

In der Schweiz gilt Triebtäter Markus W. inzwischen als einer der gefährlichsten Sexualstraftäter der Landesgeschichte. Der 56-Jährige wurde für frühere Taten bereits mehrfach verurteilt und ins Gefängnis gesteckt. Nach Angaben der "Basler Zeitung" greift W. seit nunmehr 35 Jahren Frauen an und vergewaltigt sie. Die Luzerner Justiz ordnete 1999 sogar eine Verwahrung an. Diese trat allerdings nicht in Kraft. Das Gericht gewährte W. 2010 sogar Vollzugslockerungen. Vier Jahre zuvor sagte er in einem "Beobachter"-Interview: "Ich bin nicht mehr gefährlich." Markus W. durfte in Basel sogar wieder eine eigene Wohnung beziehen. Insgesamt 24 Sexualverbrechen gehen auf sein Konto - in acht Fällen davon blieb es beim Versuch der Vergewaltigung.

"Verwirklichung seines Kontroll- und Dominanzstrebens"

Zwischen Juli 2011 und Februar 2012 schlug Markus W. angeblich erneut zu: Er soll sich an drei weiteren Frauen vergangen haben. Für den Sexualstraftäter gilt in diesen Fällen nach wie vor die Unschuldsvermutung, doch die Anklage fordert lebenslange Verwahrung. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt heisst es, der Angeklagte habe zur "Verwirklichung seines Kontroll- und Dominanzstrebens" gehandelt, als er die Frauen mit Schlafmitteln ausser Gefecht gesetzt und schliesslich missbraucht haben soll.

Die drei Frauen erzählten als Auskunftspersonen vor Gericht ähnliche Geschichten. Sie alle hatten den Mann beim Kennenlernen sympathisch gefunden, und keine weiss, was wirklich passiert ist. Sie alle bekamen vom Beschuldigten etwas zu trinken und haben ab einem Zeitpunkt kurz danach eine Erinnerungslücke.

Zur Strafuntersuchung kam es, weil die dritte der Frauen kurz nach dem Vorfall zur Polizei gegangen und Anzeige erstattet hatte. Sie war nackt im Bett des Beschuldigten aufgewacht und hatte auf die Frage, wie es dazu gekommen sei, die Antwort erhalten, sie habe sich selber ausgezogen. Die Frau hatte den Mann in ihrem Stammcafé kennen gelernt und war seiner Einladung zum Fondue-Essen gefolgt. Sie habe sich sicher gefühlt, sagte sie vor Gericht. Alle hätten gewusst, wie er heisse und wo er wohne.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte sagte dagegen, er habe nichts gegen den Willen der Frauen gemacht. In den ersten beiden Fällen bestritt er jegliche sexuellen Kontakte. Im dritten Fall, wo Spermien gefunden worden waren, verneinte er einen Samenerguss. Eine "plausible Erklärung" dafür, wie der Wirkstoff des Schlafmittels Dormicum ins Blut der dritten Frau gelangt ist, stellte der Mann für das Schlusswort im Prozess in Aussicht.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für Mittwoch vorgesehen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird eine lebenslange Verwahrung von W. gefordert, weil der Täter als nicht therapierbar gilt. Laut "20min.ch" wurde nach der Aufnahme der Verwahrungsinitiative im Jahr 2004 ins Bundesgesetz erst vier mal vom neuen Gesetzesartikel Gebrauch gemacht.

Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstagabend oder am Freitag verkündet. Markus W. sitzt derzeit wegen mehrfacher sexueller Nötigung und möglicher mehrfacher Vergewaltigung in U-Haft im Untersuchungsgefängnis Waaghof. (ncs)

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