Der Verursacher eines tödlichen Unfalls in München ist nur vorübergehend in die Psychiatrie eingeliefert worden. Der Mann hatte auf der Flucht vor der Polizei mehrere Jugendliche überfahren. Jetzt wird bekannt: Eine Kamera filmte den Unfall.
Der Raser von München, der bei einem Unfall einen 14-Jährigen tödlich verletzt hat, ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort sei er nur kurzfristig zu seinem eigenen Schutz gewesen, sagte Staatsanwältin Anne Leiding am Montag.
Der 34-Jährige sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Er muss sich unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes und unerlaubtem Entfernens vom Unfallort verantworten.
Unklar blieb aber zunächst, ob er derzeit in einem Krankenhaus oder in einem Gefängnis untergebracht ist. Zum Grad seiner Verletzungen machten die Behörden keine Angaben.
Alkoholgeruch und Drogen im Auto
Der Fahrer hatte am Freitagabend zwei Jugendliche erfasst, ein 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt. Bei seiner Flucht vor einer Polizeikontrolle soll der Fahrer mit bis zu 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast sein.
Dabei missachtete er mehrere rote Ampeln. Die Polizei wollte den Mann zuvor kontrollieren, weil er auf einer Strasse trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte.
Der Mann hatte offenbar Alkohol getrunken. Es sei Alkoholgeruch bei dem 34-Jährigen festgestellt worden, teilte die Polizei am Montag mit.
Zudem hätten Beamte eine geringe Menge an Drogen in seinem Auto gefunden. Genaue Promillewerte oder Ergebnisse weiterer toxikologischer Untersuchungen stünden aber noch aus.
Dashcam zeichnete Raser-Unfall auf
Der tödliche Raser-Unfall wurde von der Dashcam eines anderen Wagens gefilmt. Laut dem Leiter der Mordkommission, Josef Wimmer, ist auf der Videoaufzeichnung zu sehen, wie der Unfallfahrer mit hoher Geschwindigkeit vorbeifährt, das Auto einen Jungen erfasst und wie dieser in die Luft geschleudert wird. Danach zeige das Video, wie die nachrückende Streife sofort anhält, um eine Reanimation einzuleiten.
Der Raser war am Freitagabend in falscher Richtung unterwegs gewesen, als er zwei Jugendliche erfasste. Der Besitzer des Autos mit Dashcam fuhr den Angaben nach parallel zu ihm.
Staatsanwältin Anne Leiding sagte: "Diese Aufzeichnung der Dashcam ist für uns ein ganz wesentliches Beweismittel." Das Aufzeichnen mit einer Kamera, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe filme, sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, die Aufnahmen dürften aber trotzdem in einem Prozess verwertet werden. (dpa/ank)
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