Ein Hauptkommissar wurde nach den tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten vom Dienst suspendiert. Nun möchte er zurückkehren und kämpft um seinen Ruf.

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Nach den tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten im mittelfränkischen Georgensgmünd wurde er vom Dienst suspendiert - nun kämpft ein Hauptkommissar um seinen Ruf. Er wolle in den Polizeidienst zurückkehren, sagte der 52-Jährige am Mittwoch am Rande eines Gerichtsverfahrens in Ansbach. Und er verwahrte sich gegen den Vorwurf, von der Gefährlichkeit des "Reichsbürgers" Wolfgang P. gewusst zu haben. Sonst hätte er seine Kollegen gewarnt.

Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte den Hauptkommissar ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen angeklagt. Der Beamte hatte privat Kontakt zu P. gehabt. Nach Ansicht der Anklagebehörde wusste er dadurch, dass der 50-Jährige eine Waffe besitzt. Landgericht und Oberlandesgericht in Nürnberg sahen jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den Hauptkommissar und liessen die Anklagepunkte nicht zur Verhandlung zu. Die sogenannten "Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik als Staat ab.

Vor dem Amtsgericht Ansbach musste sich der Hauptkommissar wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Er hatte eine Pistole samt Munition im Keller liegen, und nicht - wie vorgeschrieben - sicher in einem Waffenschrank aufbewahrt. Das Verfahren wurde am Mittwoch jedoch wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 1500 Euro vorläufig eingestellt.  © dpa

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