Die obersten deutschen Strafrichter haben die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der eine psychisch kranke Frau dazu gedrängt hatte, sich von ihm erhängen zu lassen.

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Der Mann hatte sich am Bahnhof in Giessen bereits mit seinem Opfer getroffen, konnte aber festgenommen werden, bevor Schlimmeres passierte.

Anfang 2017 hatte das dortige Landgericht den damals 57-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Mit der am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Urteil rechtskräftig.

Verurteilt wegen Sich-Bereiterklärens zum Mord

Der Sadist hatte nach Überzeugung des Landgerichts seine sexuellen Tötungsfantasien ausleben wollen. Sein Opfer, eine junge Frau aus Leipzig, kontaktierte er in einem Online-Forum, über das sich suizidgefährdete Menschen austauschen.

Im Auto des Mannes fand die Polizei Abschleppseile und Kabelbinder zum Erhängen und Fesseln.

Weil der Mann die junge Frau weder getötet noch schon dazu angesetzt hatte, hatte das Landgericht ihn wegen Sich-Bereiterklärens zum Mord verurteilt. Normalerweise geht es dabei um Fälle, in denen der Täter jemandem sagt, dass er vorhat, eine dritte Person umzubringen.

Hier hatte der Täter seinem Opfer angekündigt, es zu töten - so ein Fall wurde noch nie höchstrichterlich entschieden.

Nach Auffassung der BGH-Richter hat sich der Mann genauso strafbar gemacht: Was die Gefahr für das Opfer angehe, sei kein Unterschied zu erkennen. Sie wiesen deshalb die Revision des Mannes zurück. (Az. 2 StR 245/17)  © dpa

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