Niederträchtiger Aufruf in Baden-Württemberg: Weil sich ein Mann durch das Bellen eines Hundes gestört fühlte, rief er per Flugblatt zur Tötung des Tieres auf. Doch das hat nun juristische Konsequenzen.
Weil er sich wiederholt durch einen bellenden Hund in seiner Nachtruhe gestört fühlte, hat ein Mann in Baden-Württemberg per Flugblatt zur Tötung des Tieres aufgerufen. Zwei Monate nach dem Verteilen der Zettel in Karlsbad bei Karlsruhe hat die Polizei ihn nun offensichtlich identifiziert. Als dringend tatverdächtig gilt ein 48-Jähriger. Ältere Beschwerdebriefe sollen ihn überführt haben.
In den Anfang Oktober verteilten Flugblättern hatte der Mann für die Tötung des Hundes eine Belohnung von 1.000 Euro in Aussicht gestellt und einen Unbeteiligten als Verfasser genannt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verleumdung und wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat.
Die Polizei schritt ein, nachdem der namentlich erwähnte angebliche Verfasser wegen Verleumdung Anzeige erstattet hatte. Die Beamten prüften in den vergangenen Wochen rund zwei Dutzend Flugblätter, die in Briefkästen, an Fahrzeugen und auf der Strasse gefunden worden waren. Beim Vergleich mit früheren Beschwerdeschreiben des 48-Jährigen entdeckten sie inhaltliche und formale Übereinstimmungen. Damit konfrontiert, habe der Mann schliesslich eingeräumt, die Flugblätter geschrieben und verteilt zu haben, so die Polizei am Donnerstag. © dpa
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