Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Strassenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte.

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"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Bussgelder im Verkehr steigen
Auto- und Radfahrer passieren ein Verkehrschild in einer Zone mit 30 Kilometern Geschwindigkeitsbeschränkung. Raser und andere Verkehrssünder müssen sich auf teils deutlich steigende Bussgelder einstellen. Das Bundeskabinett nahm am 23.03.2002 in Berlin formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte - damit ist der Weg für ein ganzes Bündel neuer Verkehrsregeln endgültig frei. © dpa

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden.

Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Strassenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbusse geahndet.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, ausserorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.  © dpa

Fahrradfahrer

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