Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verhängt schweizweit eine Stallpflicht für Geflügel. Mit der Massnahme will die Behörde die aggressive Variante der Vogelgrippe eindämmen, die aktuell kursiert.

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Zur Eindämmung der Vogelgrippe hat die Schweiz eine landesweite Stallpflicht für Geflügel verhängt. Damit solle nach dem Auftauchen der hochansteckenden H5N8-Variante am Bodensee und am Genfer See eine Übertragung des Erregers von Wildvögeln auf Hausgeflügel flächendeckend verhindert werden, erklärte das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag. Die Schutzmassnahme gilt ab Mittwoch.

Um jeden Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, müssten die Fütterung von Hausgeflügel und die Versorgung mit Wasser in geschlossenen Ställen stattfinden. Wo sich dies nicht einhalten lasse, müssten die Tiere zumindest in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden.

Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es laut BLV derzeit keine Hinweise. An der Vogelgrippe des Typs H5N8 sind in der vergangenen Woche am Bodensee bereits Dutzende Wildvögel verendet.

Am Wochenende wurden auch zwei Fälle am Genfer See nachgewiesen. Eingeschleppt wird die hochansteckende Krankheit laut BLV durch Zugvögel, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenstopps einlegen.  © dpa

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