Der SPD-Politiker Sebastian Edathy wehrt sich gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und bezeichnet die Hausdurchsuchungen bei ihm als "unverhältnismässig". Der Verdacht, dass er Kinderpornographie besessen haben soll, wird für lange Zeit an ihm haften bleiben. Aber wie kamen diese Vorwürfe überhaupt an die Öffentlichkeit?
Für die Lokalzeitung "Die Harke" ist es ein grosser PR-Coup: Als erstes Medium berichtete das Blatt über die Hausdurchsuchung beim SPD-Politiker Sebastian Edathy. Und ebenfalls als erstes Medium veröffentlichte die Zeitung den vermeintlichen Grund für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft - dass Edathy im Besitz von Kinderpornographie gewesen sei.
Redakteur Stefan Reckleben war selbst bei der Hausdurchsuchung vor Ort, von der er über einen "Hinweis aus der Bevölkerung" erfahren hatte, wie er unserem Portal sagte. Stutzig sei er geworden, als er gemerkt habe, dass "der Oberstaatsanwalt und die Leute, die die Untersuchung dort gemacht haben, alles Leute sind, die im Bereich Kinderpornographie, Sexualdelikte ermitteln".
Welche Rolle spielten Edathys Parteifreunde?
Eine Bestätigung für die Vermutung, dass die Untersuchungen in diese Richtung gehen, erhielt Reckleben aus "Kreisen der Landes-SPD, wohin diese Dinge schon durchgestochen waren: Wenn eine Wohnung durchsucht wird und es ist eine Sekretärin anwesend, dann müssen die Beamten den Durchsuchungsbeschluss vorweisen und der enthält die Begründung." Von der Sekretärin sei diese Begründung dann vermutlich in die Landes-SPD getragen und von dort zu ihm weitergegeben worden.
Es waren also vermeintliche Parteifreunde, die Sebastian Edathy an die Presse und damit ans Messer lieferten, denn selbst wenn sich die Vorwürfe noch als falsch herausstellen sollten, wäre sein Ruf ausreichend beschmutzt, um seine Rückkehr in die Politik vorerst zu verhindern.
Die Ankündigung Edathys, Strafanzeige zu erstatten, weil die Lokalpresse bei der Hausdurchsuchung in seiner Privatwohnung dabei war, sieht Journalist Reckleben relativ gelassen: "Ich habe die Kamera an die Scheibe gehalten und von aussen fotografiert. Ich habe die Wohnung nicht betreten." Natürlich sei dieses Vorgehen von seiner Seite "grenzwertig" gewesen, aber aus Sicht der Rechtsabteilung der "Harke" nicht strafbar. Dem widerspricht der Deutsche Journalistenverband Niedersachsen bei Twitter: "Das Foto durchs Fenster ist u.E. presserechtlich problematisch".
Stefan Reckleben und der "Harke" wird es egal sein: Sie sind als Lokalblatt jetzt in aller Munde.
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