Ein Viertklässler hat auf einer Klassenfahrt gemeinsam mit zwei Mittätern einen Klassenkameraden vergewaltigt. Aufgrund ihres Alters können sie jedoch juristisch nicht bestraft werden.
Das Opfer, ein zehnjähriger deutscher Junge, wurde kurz vor den Sommerferien während einer Klassenfahrt in Brandenburg von dem aus Afghanistan stammenden Haupttäter vergewaltigt. Zwei Mittäter hielten das Opfer dabei fest.
Ein Freund des Opfers soll einem Schulpsychologen von der Tat erzählt haben. Erst dadurch wurde der Fall der Schule, den Eltern und letztendlich der Öffentlichkeit bekannt.
Für Polizei und Justiz ist er jedoch bereits im Wesentlichen geklärt. "Es gibt keinen Zweifel am Alter", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Das registrierte Alter des mutmasslichen Haupttäters sei 10 Jahre.
Daher ermitteln Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht mehr, weil sowohl der Zehnjährige als auch seine beiden Mittäter juristisch Kinder und damit nicht strafmündig seien. Erst ab 14 Jahren können Jugendliche für Taten von der Justiz bestraft werden.
Täter war schon vorher auffällig
Schulpsychologen und Sozialarbeiter kümmern sich nun um den Fall. Der Haupttäter soll schon vorher in der Schule durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen sein. Ob das zuständige Jugendamt des Bezirks allerdings den Jungen und seine beiden Komplizen aus Flüchtlingsfamilien vorher kannte, ist unklar.
Man könne keine Auskünfte zu Einzelfällen geben, so die Polizei. "Da es sich in allen Fällen um Kinder handelt, gilt dies nicht nur aus Sozialdaten-, sondern auch aus Kinderschutzgründen."
Der Junge aus einem der Bezirke im Ostteil Berlins soll nun von normalen Schulen ferngehalten werden. "Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass er keine Regelschule besucht, sondern besondere Schulmassnahmen erfährt", sagte eine Sprecherin der Berliner Senatsschulverwaltung.
Für ihn könnte dann Unterricht in besonderen Kleingruppen oder eine spezielle Einzelfallhilfe organisiert werden. (kad/dpa)
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