Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kann eigentlich jeder gegen jeden klagen. Deshalb müssen sich die Gerichte jedes Jahr mit völlig abgedrehten Klagen beschäftigen. Der "Stella"-Award zeichnet jährlich die skurrilsten Klagen und Gerichtsurteile aus. Die möchten wir ihnen natürlich nicht vorenthalten.
Beginnen wir mit der Namensgeberin des "Stella"-Awards. 1992 kaufte sich die damals 80-jährige Stella Liebeck einen Becher Kaffee bei Mc Donalds. Den klemmte sich die Beifahrerin eines Autos sich zwischen die Knie, weil sie freie Hände brauchte. Ungeschickterweise verschüttete sie den Kaffee. Die rüstige Dame erlitt dadurch Verbrühungen dritten Grades auf dem Oberschenkel, musste eine Woche ins Krankenhaushaus und bekam sogar Haut transplantiert. Für Stella Liebeck ein Grund zu klagen! Schliesslich wurde der Kaffee in ihren Augen absichtlich viel zu heiss gebrüht.
Und tatsächlich, die Anwälte konnten beweisen, dass McDonald's den Kaffee wissentlich bei so hohen Temperaturen brühte, dass tatsächlich derartige Verbrennungen entstehen können. Ihr wurden anfangs 2,7 Millionen US-Dollar zugesprochen. Der Richter reduzierte den Betrag jedoch im weiteren Verfahren auf schlappe 480.000 US-Dollar Schadensersatz. Ebenso bekam sie 200.000 US-Dollar Schmerzensgeld zugesprochen, das aufgrund ihrer Mitschuld auf 160.000 US-Doller gesenkt wurde. Macht insgesamt 640.000 Dollar für verschütteten Kaffee!
Der Gewinner der skurrilsten Klagen im Jahr 2003: Die Stadt Madera
Die Polizeibeamtin Marcy Noriega (Madera, Kalifornien) nahm einen Verdächtigen wegen eines kleines Vergehens fest und setzte ihn mit Handschellen gefesselt auf den Rücksitz ihres Wagens. Doch der Festgenommene begann gegen die Autoscheiben zu schlagen, woraufhin die Polizistin Noriega ihn mit ihrem "Taser" zur Besinnung bringen wollte. Unglücklicherweise verwechselte sie die Geräte an ihrem Bauchgurt trug und zog nicht die Betäubungspistole aus dem Gürtel, sondern die Dienstwaffe. Sie richtete die Waffe auf den Mann, schoss ihm in die Brust - und er starb.
Die Stadt Madera nahm ihre Beamtin sofort in Schutz. Die Tötung sei nicht ihr Fehler gewesen. Als Argument brachte man vor, "dass jeder vernünftige Polizist versehentlich die Dienstwaffe statt der Betäubungspistole ziehen könnte". Doch damit nicht genug. Um dieses Argument zu untermauern, verklagte Madera den Hersteller der Betäubungspistole "Taser International". Die Stadt forderte, dass die Firma für jede Forderung geradestünde, den die Familie des Getöteten in einem Prozess angestrengt hatte.
Der Gewinner 2004: Mary Ubaudi aus Madison County, Illinois
Mary Ubaudi war die Beifahrerin eines Mazdas, der bei einer Spritztour als Totalschaden endete. Die Schuld dafür schob sie auf "Mazda Motors", die Erbauer des Unglücksautos. Sie verlangte in ihrer Anklage mehr als 150.000 US-Dollar von Mazda. Begründung: Der Autobauer es "unterlassen hätte, eine Anleitung für den gefahrlosen und korrekten Gebrauch der Sicherheitsgurte bereitzustellen".
Über den Ausgang des Prozesses ist leider nichts bekannt. Es bleibt nur zu hoffen, dass Mary Ubaudi nicht Recht gegeben wurde.
Der Gewinner 2005: Christopher Roller (Burnsville, Minnesota)
Christopher Roller reichte aus einem wirklich an den Haaren herbeigezogenen Grund eine Klage ein: Er behauptete, dass ihn professionelle Zauberkünstler verwirren. Schliesslich würden diese mit ihren Zaubereien die Regeln der Physik ausser Kraft setzen - ja sogar göttliche Kräfte besitzen. Da aber eigenen Aussagen zufolge er selbst Gott sei, stehlen sie ihm diese göttliche Kraft "auf unbestimmte Art und Weise".
Grund genug für Christopher Roller, den US-Star-Magier David Blaine und den bekannten Zauberer David Copperfield auf die Herausgabe ihrer Berufsgeheimnisse zu verklagen. Ausserdem forderte er lebenslang zehn Prozent aller Einnahmen der beiden. Bei so viel gefühltem Leid, das Christopher Roller ertragen musste, klingt das fast schon nachvollziehbar. Aber eben nur fast.
Der Gewinner 2006: Allen Ray Heckard
Allen Ray Heckard behauptete, dass er dem Ex-Basketball-Star
Erst nach einem Gespräch mit den Anwälten von "Nike" liess Heckard von seinen Forderungen ab. Über die Inhalte dieses Treffens ist nichts bekannt, aber man kann davon ausgehen, dass die Herren dem angeblichen Jordan-Doppelgänger gehörig den Kopf gewaschen haben. Verdient hätte er es zumindest gehabt...
Der Gewinner 2007: Roy L. Pearson Jr.
Roy L. Pearson Jr., ein Richter aus Washington D.C., benutzte eines Tages seinen Wäschetrockner. Doch - oh Schreck - als der Trockner seine Arbeit beendet hatte, fehlte eine Hose. Der 57-Jährige reichte daraufhin Klage gegen den Hersteller der Maschine ein. Die verschwundene Hose sei ein erheblicher Verlust für Pearson Jr., daher forderte er als Schadensersatz 65.462.500 US-Dollar. In Worten: Fünfundsechszigmillionenvierhunderzweiundsechszigtausendfünfhundert!
Vor Gericht verteidigte sich der Amerikaner selbst: Er jammerte, weinte und trauerte in allen Tonlagen um seine Hose und versuchte dem Richter zu zeigen, wie schwer dieser Verlust wog. Doch der kannte kein Erbarmen. Er bezeichnete den Fall als "lästiges Verfahren", beschimpfte Pearson sogar für seine böse Absicht.
Die Klage wies er ab. Doch Pearson wollte den Richterspruch so nicht hinnehmen und ging in Berufung. Da er nach dem ersten Prozess gefeuert wurde, hat er nun genügend Zeit, sich auf die zweite Runde des Rechtsstreits vorzubereiten.
Eine weitere skurrile Klage: Selbst in Amerika sind nicht alle Klagen möglich
Ernie Chambers reichte eine Klage gegen Gott ein, weil dieser die Menschen aus Nebraska (und auch ihn) bedrohe und "Tod, Zerstörung und Terror über Abermillionen von Erdbewohnern gebracht" habe. Auweia, das war harter Tobak gegen Gott!
Allerdings hatte Chambers schlechte Karten mit seiner Klage. Er hätte besser jemanden anklagen sollen, der auf der Erde wohnt. Denn die Klage des 71-Jährigen wurde mit dem (ebenso unsinnigen) Grund abgelehnt, dass der Beschuldigte keine Adresse habe. Schliesslich könne man ihm seine Anklageschrift so auch nicht zusenden. Da der Beklagte aber in jedem Falle Zugang zur Anklageschrift haben müsse, lehnte der zuständige Richter Marlon Polk die Klage kurzerhand ab.
Mit dieser Begründung wollte sich Chambers nicht zufrieden geben. Das Gericht habe die Existenz Gottes anerkannt - und damit auch Gottes Allwissenheit, folgerte der Kläger. "Da Gott also alles weiss", argumentierte er, "kennt er auch die Anklageschrift." Ob die Richter auf diese Argumentation eingehen werden, ist noch offen.
Ein kleiner Trost für all jene, die wegen Chambers Verhalten schon die Hände über dem Kopf zusammen schlagen: Der Amerikaner wollte mit seiner Klage darauf aufmerksam machen, dass im Land der unbegrenzten Möglichkeiten "jeder jeden verklagen kann, sogar Gott."
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