Die Strafverfolgung zur Kölner Silvesternacht 2015 hat nur bei drei Personen zu einer Verurteilung geführt. Das berichtet der "Spiegel" unter Bezug auf Informationen des Kölner Amtsgerichts.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht 2015 hat ein ernüchterndes Ergebnis gebracht.
Zwar zeigten mehr als 600 Frauen Sexualdelikte an, doch nur drei Sexualstraftäter konnte die Justiz letztlich überführen, wie der "Spiegel" am Montag unter Berufung auf eine Aufstellung des Kölner Amtsgerichts berichtete. Zwei dieser drei Sexualtäter erhielten demnach Bewährungsstrafen.
"Insgesamt fällt das Ergebnis ernüchternd aus", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Schorn dem Magazin. "Die tumultartige Situation der Silvesternacht hat zu einer schwierigen Beweislage geführt." So sei es kaum möglich gewesen, einzelnen Tätern konkrete Handlungen zuzuordnen.
Ermittlung gegen 290 Verdächtige
Nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen und Diebstählen im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs hatte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge gegen 290 Verdächtige ermittelt, doch nur 52 von ihnen wurden in insgesamt 43 Verfahren angeklagt.
Bei den Angeklagten handelte es sich laut Amtsgericht vor allem um Algerier, Marokkaner und Iraker. Von den 43 Verfahren wurden sechs bis auf Weiteres eingestellt, weil sich der Aufenthaltsort der mutmasslichen Täter nicht feststellen liess.
37 Verfahren gingen zu Ende - fünf wurden teilweise gegen Auflagen eingestellt, 32 endeten mit Verurteilungen. Meist ging es dabei um Raub, Diebstahl und Hehlerei.
Die höchste Strafe bekam ein 30-jähriger Algerier, der wegen räuberischen Diebstahls zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt wurde. © AFP
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