Deutsche Behörden ermitteln gegen den langjährigen Chef der libanesischen Zentralbank. Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Verfahren gegen den Mann, dem in seiner Heimat vorgeworfen wird, Gelder in Höhe von 330 Millionen US-Dollar veruntreut zu haben.

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Der Vorwurf, dem die deutschen Ermittler nachgehen, lautet auf Geldwäsche, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Mehrfach seien Delegationen in den Libanon gereist, um den Beschuldigten, dessen ebenfalls verdächtigen Bruder und Zeugen zu vernehmen. Unter den Zeugen war nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch der amtierende Finanzminister des Libanon.

Der Skandal um den Mann, der bis zum Sommer 2023 rund 30 Jahre lang an der Spitze der libanesischen Zentralbank stand, ist derzeit eines der grossen innenpolitischen Themen in dem Land im Mittleren Osten. Die Ermittlungsbehörden dort hätten ein Rechtshilfeersuchen gestellt, weil der Verdacht besteht, dass Millionen über eine Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands ins Ausland abgezweigt wurden, sagte Staatsanwältin Ambika Zeeb, die selbst auch zu Ermittlungen nach Beirut gereist war. Neben deutschen Behörden führt auch die Justiz in Frankreich und Luxemburg Ermittlungsverfahren. Die polizeilichen Ermittlungen in Deutschland führt das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden.

Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass das Geld auch in mehrere Immobilien in Frankreich, Luxemburg und Monaco floss, ausserdem in Geschäftshäuser in Hamburg und Düsseldorf sowie zwei Gewerbeimmobilien in Bestlage in München. Insgesamt wurden Vermögenswerte von rund 35 Millionen Euro beschlagnahmt.

Das Amtsgericht München erliess einen Haftbefehl gegen den Ex-Bankchef, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Er ist den Angaben zufolge international zur Fahndung ausgeschrieben, befindet sich in seiner Heimat aber auf freiem Fuss.

Weil der Libanon seine Landsleute nicht ausliefert, kann es zu einem Gerichtsverfahren in Deutschland nur kommen, wenn der Mann sich dem freiwillig stellt. Allerdings ist es nach Angaben der Behörde möglich, die derzeit vorläufig beschlagnahmten Immobilien und andere Vermögenswerte dauerhaft zu entziehen.


  © dpa

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