Weil er sich im Rückspiegel während der Fahrt auf der Autobahn frisiert hatte, muss ein Schweizer nun eine Geldbusse zahlen. Es handle sich laut Gericht nicht um einen Bagatelldelikt.
Ein Autofahrer in der Schweiz muss eine Geldbusse von umgerechnet 280 Euro zahlen, weil er sich während der Fahrt frisierte. Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde des Mannes ab. Der Autolenker war der Polizei im April 2019 auf einer Autobahn wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Fahrt.
Fremdbeschäftigung am Steuer kein Bagatelldelikt
Bei der folgenden Kontrolle gab der Mann an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Seiner Argumentation, es handle sich um einen Vorfall mit Bagatellcharakter, folgten die Richter nicht. Im vorliegenden Fall hätten die beiden Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und 20 Sekunden gedauert - bei einem Tempo von 120. (Urteil 1C_564/2019 vom 28.5.2020) © dpa
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