- Ordnungsbussen im Kanton Schwyz steigen teils deutlich an.
- Die Busse bei mutwilliger Störung von Wildtieren wurde etwa verdreifacht.
- Die Anpassung sei ein "klares Zeichen gegen die Achtlosigkeit im Freizeit- und Konsumverhalten".
Im Kanton Schwyz werden Ordnungsbussen teils drastisch erhöht. Der Regierungsrat hat eine Anpassung des Kantonalen Ordnungsbussengesetzes (KOBG) auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen hatte der Kantonsrat am 17. November 2021 beschlossen.
Bei Verstössen gegen das geltende Verwendungsverbot von Motorfahrzeugen ausserhalb öffentlicher Strassen und Wege hat sich die Busse auf 100 Franken verdoppelt. Wer bestimmte Transportmittel während der Jagd verwendet, blättert den gleichen Betrag hin. Und auch bei einer Missachtung des Artenschutzes von geschützten Pflanzen und Tieren verdoppelt sich die Busse auf 100 Franken.
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Diese Bussen haben sich verdreifacht
Bei einer mutwilligen Störung von Wildtieren hat sich die Busse sogar verdreifacht. Hier werden jetzt 150 Franken fällig. Das Wegwerfen von Güsel in der Natur und Landwirtschaft wird sogar mit 250 Franken geahndet. Dies sei ein "klares Zeichen gegen die Achtlosigkeit im Freizeit- und Konsumverhalten und der damit einhergehenden akuten Gefährdung der Nutz- und Wildtiere", wie der Kanton mitgeteilt hat.
"Die Masse der Menschen, die kreuz und quer durch den Wald gehen, ist nicht mehr tragbar. Der grösste Teil der Leute hat keine Ahnung von der Natur und ihren Ansprüchen", erklärte der Schwyzer Wildhüter Markus Raschle im Januar 2021 "20 Minuten". Damit störten sie die Wildtiere. Dies könne etwa für Rehe gefährlich werden, die die Flucht ergreifen und womöglich im Winter ihre Energiereserven nicht mehr auffüllen können. Es sei "erschreckend, wie viele Leute keine Ahnung haben, was sie für Schäden anrichten".
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Hier gilt auch ein Campingverbot
In den kantonalen Pflanzenschutzreservaten Rigigebiet, Rossberg, Zindlenspitz, Hoch-Ybrig, Mythengebiet und Köpfengebiet gelte zudem jetzt auch ein Campingverbot. Betteln sei im Kanton Schwyz ausserdem nur noch wo es "die öffentliche Ordnung" gebietet, untersagt, nicht mehr generell. Weiterhin unvermindert strafbar ist ein gewerbsmässiges und aufdringliches Betteln. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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