Tirol macht die Landstrassen dicht: Zur Wintersaison gibt es wieder Fahrverbote an 17 Wochenenden und mehreren Feiertagen. Zu welchen Zeiten Urlauber betroffen sind.

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Im österreichischen Bundesland Tirol müssen Reisende sich in der Wintersaison auf Fahrverbote an 17 Wochenenden sowie an mehreren Feiertagen einstellen. Demnach werden zwischen dem 21. Dezember und dem 12. April zahlreiche Routen an Wochenenden gesperrt, die Kraftfahrer für das Umfahren von Staus auf der Autobahn nutzen könnten. Das teilte Landeschef Günther Platter am Mittwoch in Innsbruck mit. Sperrungen sind zudem für die beiden Weihnachtstage, an Neujahr, Heilige Drei Könige (6. Januar) und am Ostermontag (13. April) vorgesehen. "Die Belastungsgrenze für Mensch, Natur und Infrastruktur ist bei Weitem überzogen", sagte Platter.

Nach der Ankündigung der Fahrverbote in Tirol empfahl der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lieber in Bayern Winterurlaub zu machen. "Offenkundig ist es so, dass in Tirol die Strassen so überfordert sind, dass der Skiurlaub dort wenig Sinn macht", sagte er am Mittwoch im Landtag in München. Er rate dazu, die Urlaubsplanung noch einmal zu überdenken. "Warum ungewollt in Österreich Geld lassen, wenn man in Bayern ein herzliches Dankeschön bekommt?" Söder sagte ausserdem, die Verbote seien nicht überraschend, aber ein "Verhalten, das Freunde einfach nicht tun sollten".

Fahrverbote in Tirol bereits Ende Juni bis Mitte September

Das Land Tirol hatte bereits von Ende Juni bis Mitte September Wochenendfahrverbote im Grossraum Innsbruck sowie in den Bezirken Reutte und Kufstein eingeführt. Die Entscheidung führte zu einem Verkehrsstreit zwischen Deutschland und Österreich. Mit den Fahrverboten sei es gelungen, die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Gemeinden weitestgehend aufrechtzuerhalten, sagte Platter damals in einer Analyse.

Die neuen Fahrverbote gelten auf verschiedenen Strassen in den Tiroler Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land, jeweils samstags von 7.00 bis 19.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr für Anwohner und auch für Urlaubsgäste. (dpa/sap)  © dpa

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