Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens hat das Berliner Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 20-Jährige habe am 21. Februar dieses Jahres im Bürgerpark Pankow mehrmals auf das Kind einer Bekannten, das ihm an jenem Nachmittag anvertraut war, eingestochen, stand für das Gericht fest. Das Mädchen starb wenig später in einem Krankenhaus. Das Motiv für die Tat ist in der rund dreimonatigen Verhandlung im Dunkeln geblieben.

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Der deutsche Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäussert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Jugendstrafe von neun Jahren plädiert und zudem eine Unterbringung des 20-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Angeklagte sei ohne Behandlung "extrem gefährlich", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Verteidiger hatten eine Haftstrafe nicht unwesentlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft beantragt und sich gegen eine Unterbringung ausgesprochen.

Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Heranwachsenden eine Intelligenzminderung und kognitive Einschränkungen bescheinigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  © dpa

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