Nach dem Tod eines Pferdes infolge eines Unfalls auf einer Reitanlage hat sich die Besitzerin vor Gericht mit dem Stallbetreiber geeinigt. Vor dem Oberlandesgericht München schlossen beide Seiten am Dienstag einen Vergleich. Laut diesem muss der Betreiber Schadenersatz in Höhe von 18 000 Euro an die Frau zahlen. Gefordert hatte sie zuvor gut 70 000 Euro.

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Die Klägerin hatte das Tier 2019 in die Obhut des Stalls gegeben. Im Juni des Jahres brach sich das Pferd auf der zugehörigen Weide ein Gelenk und wurde eingeschläfert. Die Besitzerin sieht den Betreiber der Anlage dafür in der Verantwortung. In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein die Klage abgewiesen. Die genaue Verletzungsursache sei nicht aufzuklären gewesen.  © dpa

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