Eine Hundehalterin aus Österreich, deren Tiere eine Joggerin totgebissen hatten, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Linz habe die verhängte Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag einen Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten". Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt.
Drei American Staffordshire Terrier hatten während eines Spaziergangs eine 60-jährige Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin, die die angeleinten Tiere nicht bändigen konnte, war im März wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon zehn Monate zur Bewährung, verurteilt worden. Aus Sicht des Gerichts hätte der Frau bewusst sein müssen, dass sie die drei Hunde mit ihren zusammen 72 Kilogramm in einem solchen Fall niemals hätte in den Griff kriegen können.
Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen dem Sohn und dem Witwer des Opfers 40 000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, so der Gerichtssprecher. Statt fünf Monate im Gefängnis zu verbringen, hat die Verurteilte nun 1800 Euro zu zahlen. Die 300 Tagessätze wurden wegen der finanziell angespannten Situation der Hundehalterin mit je sechs Euro festgesetzt. © dpa
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