Nach dem SUV-Unfall in Berlin, bei dem vier Menschen ums Leben gekommen sind, sucht die Polizei weiter nach der Ursache für das Unglück. Die Staatsanwaltschaft hat nun technische Probleme am Fahrzeug ausgeschlossen.
Die Polizei ermittelt nach dem SUV-Unfall in Berlin weiter nach den Ursachen: "Es gibt keine Hinweise auf einen technischen Defekt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Der Anwalt des 42 Jahre alten Unfallfahrers habe in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf eine "akute gesundheitliche Notlage" hingewiesen, sagte der Sprecher. Ob es sich um Krämpfe oder einen epileptischen Anfall gehandelt haben könnte, sagte Steltner nicht.
Die Beifahrerin des Mannes hatte laut Ermittlern direkt nach dem Unfall von einem epileptischen Anfall gesprochen. Über das Anwaltschreiben hatte zuvor die RBB-Abendschau berichtet.
Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung
Der Justizsprecher erläuterte, die Frage sei, ob gesundheitliche Probleme oder eine Grunderkrankung vorhersehbar gewesen seien. Dann wäre der Unfall von strafrechtlicher Relevanz. "Wenn vorhersehbar ist, dass jemand beispielsweise Krampfanfälle bekommt, sollte er nicht Auto fahren." Zugleich betonte er aber: "Das kann jedem passieren."
Gegen den Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Am 6. September war sein Auto an einer Kreuzung in der Berliner Innenstadt über die Gegenfahrbahn hinweg von der Strasse abgekommen. Der SUV rammte eine Ampel, überfuhr vier Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den vier Todesopfern war auch ein dreijähriger Junge.
Für Patientenakte gilt ein Beschlagnahmeverbot
Neue Erkenntnisse erhoffen sich Polizei und Staatsanwaltschaft aus sichergestellten Beweismitteln aus der Wohnung des Fahrers. Diese würden aktuell ausgewertet, bestätigt Martin Steltner laut "Bild". Die Wohnung war am Freitag durchsucht worden. Der Fahrer äusserte sich bisher nicht zu dem Unfall.
An die Patientenakte des Fahrers kommen die Ermittler nicht heran, weil für die Akte wegen der ärztlichen Schweigepflicht ein sogenanntes Beschlagnahmeverbot gilt. Die Papiere müssten von dem Mann selbst freigegeben werden, was er aber bislang nicht veranlasste. Die Befragung von Zeugen und die Auswertung des Bordcomputers dauern laut Staatsanwaltschaft an. (awa/dpa)
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