Nach der Tötung eines 13-Jährigen in China mutmasslich durch drei Teenager haben die Behörden die strafrechtliche Verfolgung gegen die Verdächtigen zugelassen. Das berichtete das chinesische Staatsfernsehen am Montag. Damit können die drei unter 14-Jährigen strafrechtlich belangt werden. In Deutschland wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.
Der Schüler war am 10. März nahe der im Süden der Provinz Hebei gelegenen Millionenstadt Handan getötet und in einem verlassenen Gewächshaus vergraben worden, wie die Behörden damals mitteilten. Das Gewächshaus sei ungefähr 100 Meter vom Haus eines der Verdächtigen entfernt gewesen. Die Polizei nahm einen Tag später alle drei Verdächtigen fest. Der Tathintergrund war unklar.
Neu ist nun die Zulassung der strafrechtlichen Verfolgung. Diese stand noch aus, da die Jugendlichen zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt waren. Dem chinesischen Staatsfernsehen zufolge gab die Oberste Staatsanwaltschaft der Volksrepublik die Ermittlungen auf Antrag der Behörden frei. Sie begründete die Entscheidung demnach mit den besonders schlimmen Umständen in dem Fall.
Das chinesische Recht sieht dafür eine spezielle Regelung vor: Wer demzufolge schon 12 Jahre, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderung begeht, kann strafrechtlich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden.
Welche Strafen den Jugendlichen im Fall eines Prozesses und einer Schuldigsprechung drohen könnten, erläuterte der Bericht des Staatsfernsehens nicht. Mit Blick auf die Rechtslage sind lange Haftstrafen oder die Todesstrafe möglich. Dafür müsste das Gericht allerdings eine Reihe von Kriterien in dem komplizierten Fall für zutreffend befinden.
Der Fall hatte viele Menschen in China bewegt. Zwischenzeitlich ermittelten 60 Beamte. Online verbreitete die chinesische Zeitung "The Paper" ein Video, in dem der Anwalt der Familie des Opfers von einem "erschreckenden Anblick" des toten Jungen sprach. Darin berichtete er auch von Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper des Teenagers. © dpa
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