Der TÜV-Verband hat sich gegen die von einer Expertenkommission empfohlene Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Strassenverkehr ausgesprochen.

Mehr Panorama-News

Die vorgeschlagene Erhöhung auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar, sagte Verkehrssicherheitsexpertin Fani Zaneta den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Mitteilung vom Freitag.

Zudem vermittle die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Strassenverkehr die "völlig falsche Botschaft", dass Autofahren unter gewissem Drogeneinfluss tolerierbar sei. Stattdessen plädierte der TÜV-Verband dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum beizubehalten. Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer sollte es wie bei Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben, forderte Zaneta.

Im Strassenverkehr ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums sprach sich hier aber für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aus. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

hol/cfm  © AFP

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.