Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hält Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten generell für möglich, allerdings nur unter eng gefassten Bedingungen. Das UNHCR vertrete seit langem den Standpunkt, dass Rückführungen oder Überstellungen in solche Staaten nur dann als angemessen angesehen werden könnten, wenn diese Länder die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die menschenrechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang respektierten, hiess es in einer Stellungnahme des UNHCR in Deutschland vom Mittwoch. Ausserdem müsse eine entsprechende Vereinbarung mit einem solchen Staat dazu beitragen "die Verantwortung für Flüchtlinge fair unter den Staaten zu teilen, anstatt sie zu verlagern".

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Die Vertreterin des UNHCR in Deutschland, Katharina Lumpp, betonte, nach dem Flüchtlingsvölkerrecht liege die "primäre Verantwortung" für die Prüfung von Asylanträgen sowie die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat, in dem ein Asylsuchender ankommt und um Schutz ersucht. Durch eine Bearbeitung dieses Schutzersuchens ausserhalb der eigenen Staatsgrenzen werde diese Verpflichtung nicht berührt.

Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren ausserhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll konkret, ob die Feststellung des Schutzstatus' von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann. Darauf hatten sich die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder am Montagabend verständigt.

Bremen, Niedersachsen und Thüringen hatten allerdings in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht "für eine Feststellung des Schutzstatus ausserhalb des Gebietes der EU nur Länder in Frage kommen, in die sich die Schutzsuchenden freiwillig begeben haben". Überprüft werden soll die Rechtmässigkeit von Asylverfahren in Drittstaaten nach Angaben eines Sprechers vom Bundesinnenministerium.

Die Grünen-Vorsitzende, Ricarda Lang, sagrte im RTL/ntv-"Frühstart": "Ich kann mir nicht vorstellen, wie das rechtlich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar ist." Sie könne sich ebenso wenig vorstellen, dass man einen Staat finden werde, in dem solche Verfahren praktisch umsetzbar wären.

Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni und Albaniens Regierungschef Edi Rama hatten am Montag eine Absichtserklärung zur Errichtung von zwei Zentren zur Aufnahme von im Mittelmeer geretteten Migranten in Albanien unterzeichnet. Menschen, die von Schiffen der italienischen Behörden gerettet werden, sollen nach Albanien gebracht werden, um dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen. Nur Menschen, deren Asylantrag bewilligt wird, sollen dann nach Italien gebracht werden.  © dpa

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