Das Urteil ist gefallen: Gina-Lisa Lohfink hat gelogen. Laut Gericht hat es keine Vergewaltigung gegeben. Für das Model "der Horror schlechthin". Ihre Anwälte wollen in Berufung gehen. Was könnte das für das Urteil bedeuten? Und welche finanziellen Konsequenzen kommen auf das Model zu? Einige Fakten zum Urteil im Prozess um Gina-Lisa Lohfink.

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"Für mich ist das der Horror schlechthin, was jetzt passiert ist", sagte Gina-Lisa Lohfink im "SAT.1 Frühstücksfernsehen" am Morgen nach dem Urteil. Wegen falscher Verdächtigung wurde die 29-Jährige zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Berufung: Könnte sich der Fall noch einmal wenden?

"Wir gehen auf jeden Fall in Berufung, denn dieses Urteil hat ganz sicherlich nicht Hand und Fuss", sagte Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken im "SAT. 1 Frühstücksfernsehen" am Dienstag. Das Urteil sei ein "Skandal".

Bei der Berufung findet nochmal eine gesonderte Beweisaufnahme statt. Fachanwalt Dr. Jesko Baumhöfener erklärt, dass dabei beispielsweise noch einmal ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden kann. "Es ist eine neue Tatsacheninstanz", so Baumhöfener. Es gehe nicht darum, das Urteil auf Rechtsfehler zu überprüfen, sondern ob eine komplette Wiederholung des Verfahrens möglich ist.

Kann das Urteil für Lohfink zum finanziellen Problem werden?

  • Geldstrafe: Gina-Lisa Lohfink wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. "Ein Tagessatz bemisst sich nach der Höhe des Einkommens", so Baumhöfener. Die Tagessätze werden dabei nach dem momentanen Einkommen veranschlagt. Zukünftige Einkommensquellen spielen keine Rolle. Der Verteidiger von Gina-Lisa Lohfink wurde daher nach der "Dschungelcamp"-Gage gefragt, die Lohfink für 2017 bereits erhalten haben soll. Die Gage beträgt 150.000 Euro. Letztendlich muss sie eine Strafe von 80 Tagessätzen à 250 Euro bezahlen.
  • Gerichtskosten: Zudem muss sie die Gerichtskosten übernehmen, da sie verurteilt worden ist. "Die Gerichtskosten sind jedoch überschaubar", erklärt Fachanwalt Baumhöfener die Situation. Die Kosten richten sich nach Hauptverhandlungstagen und den Sachverständiger-Gutachten. "Die Gerichtskosten sind in diesem Fall lange nicht so teuer, wie die Geldstrafe, die Lohfink zahlen muss", so der Fachanwalt.
  • Anwaltskosten: Über die Höhe der Anwaltskosten gibt es keine Informationen. Verteidiger und Mandant vereinbaren diese unter sich.

Welche Rolle spielt das Urteil für das Image von Lohfink?

Für das Gericht ist Lohfink eine Lügnerin, die von Beginn an ihre Anschuldigungen auf Unwahrheiten aufgebaut hat. "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt", sagte Staatsanwältin Corinna Gögge.

In der Urteilsverkündung wurde der Punkt genannt, dass es viele Fragen gegeben habe, die Lohfinks Verteidiger nicht zuliessen. Richterin Antje Ebner sagte in der Urteilsbegründung, sie hätte gerne gefragt, wie es sein könne, dass eine Frau mit schmerzhaften Wunden von einer Vergewaltigung sich am nächsten Abend fit genug fühlt, mit einem ihrer angeblichen Vergewaltiger erneut Sex zu haben.

Generell darf ein Schweigen nicht interpretiert werden, erklärt Strafverteidiger Baumhöfener. "Man muss nur wissen: wenn man teilweise Angaben macht, kann das Schweigen zu anderen Fragen bewertet werden." Ein teilweises Schweigen sei insofern für den Angeklagten ungünstig.

Richterin Ebner warf Lohfink in diesem Zuge "Eigen-PR" vor, da "Frau Lohfink es vorzog, sich vor Gericht nicht zu äussern" - und stattdessen im Beisein ihrer Verteidiger in den Medien.

Für Dr. Baumhöfener drängt sich der Verdacht auf, dass Popularität im weitesten Sinne für das Verfahren eine massgebliche Rolle spielte. "Ich weiss nicht, inwiefern ein Einzug ins 'Dschungelcamp' stattgefunden hätte, wenn das Verfahren nicht so öffentlichkeitswirksam gewesen wäre", so Baumhöfener - betont aber, dass es sich hierbei um Spekulationen handelt, zu denen natürlich nichts Konkretes gesagt werden kann. "Vielleicht fühlt sich Frau Lohfink auch wirklich ungerecht behandelt."

Zur Person: Dr. Jesko Baumhöfener ist Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg.
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