Die Urteile gegen die Haupttäter der Missbrauchsserie von Lügde sind rechtskräftig. Keiner der verurteilten Männer hat Revision gegen den Richterspruch eingelegt.

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Das Gerichtsurteil gegen die beiden Angeklagten im Missbrauchsfall von Lügde ist rechtskräftig. Von keinem der Prozessbeteiligten sei innerhalb der Frist von einer Woche Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen) am Freitag mit.

Die Anwälte der Verurteilten Andreas V. (56) und Mario S. (34) hatten bereits Mitte der Woche angekündigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hätten keine Revision eingelegt, erklärte das Gericht.

Lange Haftstrafen mit anschliessender Sicherungsverwahrung

Andreas V. war zu 13 Jahren Haft, Mario S. zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete Sicherungsverwahrung gegen die beiden Deutschen an, so dass sie nach Verbüssung ihrer Haftstrafen nicht freikommen.

Auf einem Campingplatz im lippischen Lügde hatten die beiden Männer laut Urteil jahrelang in mehreren Hundert Fällen insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht. (jwp/dpa)  © dpa

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