Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der Protest-Punk-Band Pussy Riot nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche hat Russland deren Menschenrechte einem Urteil zufolge gleich mehrfach verletzt.

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Russland muss den Frauen nun Entschädigung zahlen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg am Dienstag urteilte (Beschwerdenummer 38004/12). Sowohl Russland als auch die drei Beschwerdeführerinnen können innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen.

Frauen waren nach Auftritt in Kirche verhaftet worden

Wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei. Die Strassburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng. Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie.

Ausserdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.

Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5.000 Euro zu. Ausserdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.  © dpa

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