Der Aargauer Urs W. ist verurteilt: Er muss acht Jahre unbedingt absitzen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er Frauen gegen ihren Willen sexuell misshandelt hat.

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Urs W. bleibt im Gefängnis: Das Bezirksgericht Brugg hat den Aargauer unter anderem wegen sexueller Nötigung in elf Fällen, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher Gefährdung des Lebens zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Davon hat er bisher rund drei Jahre abgesessen.

W. soll zwischen 2010 und 2013 sieben Frauen betäubt, sexuell misshandelt und sie dabei gefilmt haben. In seinem Schlusswort, das ihm zum Abschluss des zweiten Prozesstags zustand, erklärte der 63-Jährige, er entschuldige sich nicht.

W. bereut nicht die Taten, sondern nur die Videos

Was er getan habe, würden Tausende Männer täglich tun, behauptete W. "Nie habe ich eine Frau in Gefahr gebracht, immer habe ich gewusst, was ich tue." Die Einwilligung der Frauen sei für ihn "essenziell" gewesen.

Er bereue jedoch, die Videos gemacht zu haben, sagte W. vor dem Bezirksgericht. "Ohne Videos wären wir nicht hier. Es wäre niemandem etwas passiert. Ich hätte meinen Spass gehabt, die Frauen ihr Geld", wird W. von "20min.ch" zitiert.

Das Gericht sah das anders: W. habe die meisten Frauen "wissentlich und willentlich" nicht darüber aufgeklärt, welche Betäubungsmittel er ihnen verabreichte - und welche Risiken bestanden.

Zudem habe bei einigen Opfern akute Lebensgefahr bestanden, argumentierte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung. W. habe ein "absolut fehlendes Unrechtsbewusstsein", zitiert "Blick.ch" die Gerichtspräsidentin.

Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft

Das Urteil folgte weitgehend der Anklage. Staatsanwältin Flavia Roy hatte elf Jahre Haft und eine begleitende ambulante Massnahme für W. gefordert.

Auf Basis der Videos habe man sieben Frauen ermitteln können. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass es noch weitere Opfer gebe.

Roy warf W. sexuelle Nötigung, Schändung, Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens, Körperverletzung, Pornografie, Widerhandlung gegen des Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung vor.

Der Staatsanwältin zufolge stimmt es zwar, dass die Opfer einwilligten, gegen Bezahlung eine Tablette zu nehmen. Den darauf folgenden sexuellen Handlungen, bei denen unter anderem Stromkabel und Mundspreizer eingesetzt wurden, hätten sie aber nicht zugestimmt.

Zudem seien die verabreichten Medikamente gefährlich hoch dosiert gewesen. Eine Frau sei für mehrere Stunden ins Koma gefallen, erläuterte Roy. W. habe das Leben seiner Opfer gefährdet - ein "Vorzeigefall für skrupelloses Handeln".

Die Vertreter der beiden Privatklägerinnen verlangten eine Genugtuung von insgesamt 35'000 Franken sowie Schadenersatz in Höhe von 16'000 Franken.

Verteidiger: Waren keine Sexualdelikte

W.s Verteidigter hatte für den Vorwurf der Sexualdelikte einen Freispruch gefordert. W. habe lediglich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen.

Die sexuellen Handlungen habe W. im Einverständnis mit den Frauen vorgenommen, sagte der Verteidiger: "Ihnen war vollends bewusst, worum es ging." Weil W. ihnen vergleichsweise viel Geld zahlte, sei den Frauen auch bewusst gewesen, dass es sich nicht um "Blümchensex" handle. (ank)

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