Ruth Bader Ginsburg muss ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die 87 Jahre alte US-Richterin will aber noch vom Krankenbett aus an einer Anhörung teilnehmen. Ihr Gesundheitszustand wird dennoch genau beäugt.

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Die US-amerikanische Justiz-Ikone und älteste Richterin am Obersten Gericht der USA, Ruth Bader Ginsburg, ist mit einer Infektion in ein Krankenhaus gebracht worden.

Die 87-Jährige sei im Johns Hopkins Hospital in Baltimore im US-Staat Maryland wegen einer akuten Cholezystitis, einer gutartigen Entzündung der Gallenblase behandelt worden, teilte das Gericht am Dienstag (Ortszeit) auf seiner Website mit.

Ginsberg hat schon vier Krebserkrankungen überlebt

Ginsburg wolle aber am (heutigen) Mittwoch vom Krankenhaus aus an einer Anhörung per Videokonferenz teilnehmen. In dem Fall wird es um die unter dem früheren US-Präsidenten Barack Obama eingeführte Krankenversicherung gehen. Sie werde für ein bis zwei Tage im Hospital bleiben, hiess es weiter.

Ginsburg hat vier Krebserkrankungen überlebt. Am Montag war nach einer Anhörung bei ihr ein Gallenstein entdeckt worden, von dem die Entzündung ausgeht.

Sie ist die wohl bekannteste Richterin am Supreme Court, dem in den USA eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt. Die zierliche Frau ist für ihre scharfe Argumentationsweise und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt. Ihr Leben und Wirken ist Gegenstand mehrerer Filme und Bücher.

Viele Liberale feiern sie als Ikone. Ihr Gesundheitszustand wird aufmerksam verfolgt: Ihr Rückzug aus dem Gericht oder gar Tod könnte US-Präsident Donald Trump und seinen Republikanern einen weiteren Sitz in dem höchsten US-Gericht geben.

Der neunköpfige Supreme Court hat in den USA nicht selten das letzte Wort in Auseinandersetzungen um weichenstellende Gesetze und Verfügungen. Seine oft mit knapper Mehrheit gefällten Entscheidungen sind häufig von landesweiter Bedeutung und prägen die Auslegung von Gesetzen an unteren Gerichten über Jahre, teils gar Jahrzehnte. Die Richter werden vom US-Präsidenten ernannt und müssen vom Senat bestätigt werden. (dpa/ank)

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