• Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Hinrichtung eines verurteilten Mörders kurz vor der Ausführung vertagt.
  • Der 37-Jährige hatte nach Körperkontakt zu einem Geistlichen verlangt.

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine in Texas geplante Hinrichtung im letzten Moment aus religiösen Gründen vertagt. Die Richter gaben am Mittwochabend (Ortszeit) einem Eilantrag des verurteilten Mörders John Ramirez statt. Der 37-Jährige hatte gefordert, dass ein Geistlicher ihn bei seiner Hinrichtung begleitet und ihn dabei auch körperlich berühren könne.

Ramirez sollte im Verlauf des Mittwoch mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Als Mitglied einer Baptisten-Gemeinde verlangte er jedoch, dass sein Pastor im Hinrichtungsraum die Hände auf seinen Körper legt und laut für ihn betet.

Das lassen die Gefängnisbehörden in Texas aber nicht zu: Ein Geistlicher darf sich zwar während der Hinrichtung in der Todeskammer aufhalten; er muss aber aus Sicherheitsgründen Abstand zum Todeskandidaten halten. Ramirez sieht deswegen seine Religionsfreiheit verletzt.

Mitarbeiter eines Lebensmittelladens erstochen

Ramirez hatte vor 17 Jahren bei einem Raubüberfall einen Mitarbeiter eines Lebensmittelladens erstochen, um sich Geld für Drogen zu besorgen. Er stach 29 Mal auf sein Opfer ein. 2008 wurde er des Mordes schuldig gesprochen und dann zum Tode verurteilt.

Das Oberste Gericht stimmte nun der vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung zu und erklärte, den Fall im Oktober oder November in der Sache zu prüfen. Wie bei Eilverfahren üblich begründete das Gericht diese Entscheidung zunächst nicht.

Mehrere Entscheidungen oberster Richter zu Aussetzungen aus religösen Gründen

Die obersten Richter waren in den vergangenen Jahren regelmässig mit derartigen Fällen befasst. Im Jahr 2018 hatten sie die Aussetzung der Hinrichtung eines muslimischen Gefangenen verweigert, der die Anwesenheit eines Imams an seiner Seite forderte, was zu grosser öffentlicher Empörung führte.

In der Folge setzte das Gericht wenige Wochen später die tödliche Injektion eines anderen Verurteilten aus, der von einem buddhistischen Seelsorger begleitet werden wollte. Es verwies dabei auf das Recht von Christen auf die Unterstützung durch einen Seelsorger ihres Glaubens. Die Gefängnisbehörden dürften aber nicht zwischen den Religionen unterscheiden. Mehrere Bundesstaaten schlossen daraufhin die Möglichkeit der Begleitung durch einen Geistlichen bei Hinrichtungen grundsätzlich aus.

Im Jahr 2021 entschied der Oberste Gerichtshof jedoch, dass diese radikale Lösung gegen das in der US-Verfassung garantierte Recht auf freie Religionsausübung verstösst, und setzte wiederum zwei Hinrichtungen aus.  © AFP

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