- Im Prozess gegen die Französin Valérie Bacot wegen Tötung ihres Ehemanns hat die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert.
- Davon sollen vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus dem Gericht in der burgundischen Kleinstadt Chalon-sur-Saône berichtete.
Da Bacot bereits ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht hatte, müsste sie nicht ins Gefängnis zurückkehren. Das Urteil wird nach Angaben des Gerichts bis zum Abend erwartet.
Bacot wurde über Jahrzehnte hinweg von ihrem Ehemann misshandelt - dann tötete sie ihn. Der Mann soll Bacot wiederholt vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben.
Der Fall sorgt in Frankreich für Aufsehen. In einer Internet-Petition forderten annähernd 700.000 Menschen Freiheit für die Frau, die lange gequält wurde.
Bacot sah sich gezwungen, Peiniger zu heiraten
Ihren Leidensweg beschrieb sie im kürzlich erschienenen Buch "Tout le monde savait" (was übersetzt auf Deutsch heisst: Alle wussten es).
Bereits als 12 Jahre altes Mädchen habe der damalige Liebhaber ihrer Mutter sie vergewaltigt. Er wurde verurteilt und kam ins Gefängnis, kehrte dann aber wieder in die Familie zurück.
Mit 17 wurde sie schwanger und sah sich - von der eigenen Mutter verstossen - gezwungen, ihren 25 Jahre älteren Peiniger zu heiraten. Letztlich habe sie ihn - auch zum Schutz ihrer Tochter - mit einem Schuss ins Genick getötet. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.