Ein Notar ist mit einem Eilantrag gegen die in seinem Beruf geltende Altersgrenze von 70 Jahren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies nach Mitteilung vom Dienstag den Antrag des Mannes zurück, der gegen diese Regelung eine einstweilige Anordnung hatte erreichen wollen (Az.: 1 BvR 1796/23). Über seine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache will das oberste deutsche Gericht dann im sogenannten Hauptsacheverfahren zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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Der Notar aus Nordrhein-Westfalen, der eigentlich weiterarbeiten möchte und selbst kurz vor dem Ruhestand steht, sieht in der Altersgrenze eine unzulässige Diskriminierung. Er war vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln und zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unterlegen.

Der BGH hatte bei seinem Urteil im August diesen Jahres argumentiert, dass die Regelung den Generationenwechsel erleichtern und den Berufsstand der Notare verjüngen solle. Auch habe ein Gutachten der Bundesnotarkammer gezeigt, das es in Deutschland ein erhebliches Überangebot an Notaren gebe. Einen Verstoss gegen EU-Recht hatte der BGH ebenfalls nicht gesehen.  © dpa

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